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Endstufenzulage in der kleinen EG 9 bei "altem Vb-Meister"

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Didi:
Hallo zusammen,

ich habe hier vor ein paar Tagen etwas über die Endstufenzulage in der kleinen EG 9 gelesen, finde es jetzt aber nicht mehr und habe mich deswegen nun auch registriert.

Die Seite http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/e9-klein.html kenne ich zwar, steige da aber nicht so ganz durch.

Zu mir:

Ausbildung als Elektromeister, eingestellt als solcher im Jahr 1990, BAT NRW, Gruppe Vc, 75 DM Meisterzulage, dann Bewährungsaufstieg nach Vb, danach Bewährungszulage, dann 2006 in die kleine EG 9/4 mit Besitzstandszulage überführt worden.

Nun frage ich mich: Wie ist das mit den 106,83 € zu verstehen? "Nach 5 Jahren in Stufe 4"? Das habe ich doch eigentlich längst erfüllt, bekomme die Endstufenzulage aber nicht.

Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? Will gern mal eure Meinung hören, bevor ich mich im Personalamt "oute".

Freundlichen Gruß
Didi

nichts_tun:
Laut der von dir zitierten Seite, gilt dies für Beschäftigte, die in Abschnitt III der EGO zum TV-L eingruppiert sind.
Soweit ich das sehe, sind Meister (und ähnliche technische Beschäftigte) in Abschnitt II, Ziffer 15 der EGO eingruppiert. Daher trifft - möglicherweise - diese Zulage auf dich nicht zu.

Didi:
Hallo, danke für deine Antwort.


--- Zitat von: nichts_tun am 24.11.2018 16:25 ---Laut der von dir zitierten Seite gilt dies für Beschäftigte, die in Abschnitt III der EGO zum TV-L eingruppiert sind.

--- End quote ---

Ich bin mir unsicher, ob das wirklich so zu lesen ist. Schließlich steht dort vorab noch:


--- Zitat ---Im Rahmen der Tarifeinigung vom 17.02.2017 Februar war vorgesehen, die Zulage zur Stufe 4 (entspricht der Stufe 5 im Online-Rechner) nur für Beschäftigte zu gewähren, deren Tätigkeitsmerkmale ehemals im BAT verortet waren.
--- End quote ---


Das trifft ja auf Meister durchaus zu. Erst dann folgt der Hinweis, auf den du dich beziehst:


--- Zitat ---Dies wurde im Rahmen der Redaktionsverhandlungen mit der folgenden Formulierung auf Tätigkeitsmerkmale aus MTArb bzw Teil III der Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2018 ausgedehnt
--- End quote ---

Deshalb macht mich das Ganze nach wie vor etwas ratlos.

wap:
Hallo Didi,

ich würde mal in die Personalabteilung gehen. Die Zulage steht dir zu. Das wurde bestimmt einfach vergessen.
Mach das zeitnah, denn die Auschlussfrist beträgt 6 Monate. Mehr wird nicht nachbezahlt.

Gib mal bitte eine Rückmeldung ob es geklappt hat.

Gruß

Isie:
Hallo Didi,

bekommst du das Tabellenentgelt der Stufe 4 oder bist du in einer individuellen Endstufe? Aus einer individuellen Endstufe steigst du nur dann in die Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag, wenn dein Entgelt aus der individuellen Endstufe nicht höher ist als das Tabellenentgelt der Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag.

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