Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stelle befristet angeboten obwohl genügend unbefristete Stellen vorhanden sind?
Maximus2584:
--- Zitat von: Miau! am 24.11.2018 12:42 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:24 --- In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?
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Du hast jedes Recht der Welt, alles mögliche zu verlangen. Du hast aber kein Recht darauf, dass Deinem Verlangen auch entsprochen wird.
Auf was für Ideen die Leute so kommen... ::)
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gut, man muss auch nicht jedes Wort genau so wörtlich nehmen....verlangen oder fragen... egal.. Frage war nur, ob es im ÖD anders ist, da ich sonst die private Wirtschaft kenne....
Maximus2584:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 24.11.2018 12:44 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:24 ---In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?
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Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.
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Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:47 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 24.11.2018 12:44 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:24 ---In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?
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Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.
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Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???
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Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen für die andere Stelle eine neue Bewerbung. Andere verlangen nur ein Anschreiben, da die restlichen Unterlagen vorliegen.
Für Deine jetzige Stelle kannst Du unter Hinweis auf die parallele Ausschreibung einen Antrag auf Entfristung stellen. Ob der natürlich bewilligt wird, kann Dir hier niemand verraten.
Maximus2584:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 24.11.2018 12:53 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:47 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 24.11.2018 12:44 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:24 ---In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?
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Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.
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Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???
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Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen für die andere Stelle eine neue Bewerbung. Andere verlangen nur ein Anschreiben, da die restlichen Unterlagen vorliegen.
Für Deine jetzige Stelle kannst Du unter Hinweis auf die parallele Ausschreibung einen Antrag auf Entfristung stellen. Ob der natürlich bewilligt wird, kann Dir hier niemand verraten.
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Vielen Dank für die Antwort. Ist dieser Antrag formlos bei der Personalstelle zu stellen?
Pseudonym:
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:47 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 24.11.2018 12:44 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 24.11.2018 12:24 ---In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?
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Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.
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Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???
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Grundsätzlich kann ein Vertrag auch unbefristet geschlossen werden. Für den AG ist im Haushalt die Ausfinanzierung sicherzustellen. Dann gibt es auch bei Einstellung eines AN bereits die Möglichkeit der unbefristeten Einstellung.
Im Rahmen der Entfristung kann die eigene Stelle ausgeschrieben werden, was eine Bewerbung deinerseits erfordert. Das liegt ganz im Ermessen des AGs. Du kannst natürlich grundsätzlich darum bitten, den Vertrag zu entfristen.
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