Genau, entweder als "divers" (Taucher?) bewerben oder einen Arsch in der Hose haben und bei Ungleichbehandlung klagen. Meines Wissens sind doch schon Klagen anhängig bis zum OVG - gibt es da schon etwas Neues? Ich verfolge den Vorgang in NRW nicht so genau, da ich mich mit verfassungswidrigen und schwachsinnigen Vorgaben wenig auseinandersetze.
Das OVG hat die in 2016 beschlossene Frauenförderung von NRW Beamtinnen bereits 2017 als für nicht mit dem GG vereinbar gesehen. (Az.: 6 B 1109/16, 6 B 1110/16, 6 B 1378/16, 6 B 1102/16, 6 B 1152/16 und 6 B 1131/16).
Allerdings ging es hier m.W. um Beförderungen und nicht um Bwerbungsverfahren wie bei Daniel(a).