Autor Thema: Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]  (Read 125 times)

Versuch

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Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« am: 25.04.2024 15:57 »
Folgender Fall:
Beamter in BW (Lehrer) hat eine Nebentätigkeit genehmigt  bekommen als  Anbieter von Fitnesskursen.

Hat dieser eine Abgabepflicht ab einer bestimmten Höhe?

Ich finde nur § 5 Abs. 3 LNTVO i. V. m. § 64 Abs. 3 LBG und werde daraus nicht ganz schlau.
Gilt die Abgabepflicht von über 9.600 € nur für selbstständige Tätigkeiten in den von §64 genannten oder für alle Nebentätigkeiten?

Konkret: Müsste der Beamte hier abgeben, sobald er mehr als 9.600 € verdient oder kann er soviel verdienen wie er will, z. B. auch 100.000 €?


Versuch

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #1 am: 25.04.2024 16:24 »
Ich hätte schon einmal eine ähnliche Anfrage gestellt, aber heute mit 2 Kollegen diskutiert, die sich sicher waren, dass man abgeben muss.

axum705

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #2 am: 25.04.2024 16:58 »
Hier hatten wir das schon einmal für BW:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121706.msg317058.html#msg317058

Kurzum: Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine Ablieferungspflicht nur in den Fällen des § 64 Abs. 3 Landesbeamtengesetz. Das sind in der Regel "im öffentlichen Dienst ausgeübte oder auf Verlangen des Dienstvorgesetzten ausgeübte oder der Beamtin oder dem Beamten mit Rücksicht auf die dienstliche Stellung übertragene Nebentätigkeiten".

Am besten klärst du das mit deiner Personalstelle, da eigentlich alle Nebentätigkeiten angezeigt oder genehmigt werden müssen.

Versuch

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #3 am: 25.04.2024 17:09 »
Danke.

Genehmigt ist sie.

Ich lese es ähnlich, wollte mir aber sicher sein.
Dann Frage ich mal nach.

flip

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #4 am: 25.04.2024 17:32 »
Gilt eine Ablieferungspflicht nicht ausschließlich für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst?
Meiner Kenntnis nach besteht eine Ablieferungspflicht nicht bei Einnahmen aus privaten Tätigkeiten.

axum705

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #5 am: 25.04.2024 17:51 »
Genau. Ein Kollege von mir ist Geschäftsführer einer kommunalen GmbH und bekommt dafür eine Vergütung von der GmbH in Höhe der Minijobgrenze. Bis letztes Jahr galten noch niedrige Ablieferungssummen, so dass er stets leicht drüber lag und nach seiner Aussage abliefern musste. Er ist nun froh, dass das auf die 9.600 € erhöht wurde.

Bruce Springsteen

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Antw:Abgabe Nebentätigkeit Beamter [BW]
« Antwort #6 am: 25.04.2024 18:21 »
Er muss abliefern.

Reich wird man als Beamter nur durch Beförderung oder durch einen Lottogewinn. ;)