Autor Thema: PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer  (Read 1345 times)

Tota

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PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« am: 18.04.2024 20:07 »
Hallo liebes Forum,

Ich habe folgendes gerade erlebt: ich war nach der Geburt meines Kindes einen Monat in Elternzeit. Meine Beihilfe hat sich dadurch von 50% auf 70% erhöht, weshalb natürlich auch mein PKV Versicherungsschutz sich auf 30% reduziert hat. Meine PKV hat dafür zwei Tarife vorgesehen, einmal Tarif30 und Tarif20. Der Tarif20 ist während der Elternzeit dementsprechend weggefallen. Danach kam er wieder dazu, um wieder auf 50% zu kommen. Jetzt ist der Beitrag von Tarif20 um rund 1,50€ monatlich gestiegen.

Nach meiner Nachfrage ist folgendes laut Auskunft der Versicherung passiert: die Altersrückstellungen von Tarif20 gingen in den Tarif30, Tarif20 ist nach dem Monat Elternzeit wieder neu dazugekommen, dementsprechend gilt ein neues Eintrittsalter.

Ich kann das prinzipiell schon nachvollziehen, aber finde das dennoch sehr ungünstig. Die rund 70 Euro Ersparnis durch die Beihilfeerhöhung ist somit in nicht mal 6 Jahren wieder weg und wird auf lange Sicht sogar ein Minusgeschäft.

Kann das wirklich Sinn der Sache sein?

Viele Grüße, Tota

clarion

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #1 am: 18.04.2024 20:52 »
Dann müsste der Tarif 30 wegen der höheren Altersrückstellung billiger geworden sein.

Tota

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #2 am: 18.04.2024 21:42 »
Ist er auch tatsächlich! Aber weniger als der Tarif 20 teurer wurde!

ohjeee

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #3 am: 19.04.2024 09:28 »
Ist er auch tatsächlich! Aber weniger als der Tarif 20 teurer wurde!
PKV wird immer teurer, unabhängig von Elternzeit.

Bastel

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #4 am: 19.04.2024 10:34 »
Ist er auch tatsächlich! Aber weniger als der Tarif 20 teurer wurde!
PKV wird immer teurer, unabhängig von Elternzeit.

Sehr geistreicer Kommentar.

Tagelöhner

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #5 am: 19.04.2024 11:13 »
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch in der Zukunft mit ordentlichen Beitragssteigerungen rechnen, weil sie als Solidargemeinschaft kostspielige eigentlich gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen aufgebürdet bekommen haben. Daher bitte einfach mal den Blick etwas über den eigenen Tellerrand weiten, das soll bei der Beurteilung der eigenen Situationen manchmal hilfreich sein.

Landesdiener

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #6 am: 19.04.2024 12:12 »
Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.

Tota

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #7 am: 19.04.2024 15:16 »
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch in der Zukunft mit ordentlichen Beitragssteigerungen rechnen, weil sie als Solidargemeinschaft kostspielige eigentlich gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen aufgebürdet bekommen haben. Daher bitte einfach mal den Blick etwas über den eigenen Tellerrand weiten, das soll bei der Beurteilung der eigenen Situationen manchmal hilfreich sein.

Um das geht es ja nicht! Natürlich wird die PKV immer teurer! Das steht doch gar nicht zur Debatte. Es handelt sich aber hier nicht um eine normale Beitragssteigerung, sondern einer aufgrund eines höheren Eintrittsalters!

Tota

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #8 am: 19.04.2024 15:18 »
Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.

Gut, das kann ja jede Versicherung anders handhaben. Hier ist es aber wohl so! Sowohl in der alten Bisex-Welt als auch bei den Unisex Tarifen.
« Last Edit: 19.04.2024 15:24 von Tota »

Landesdiener

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #9 am: 22.04.2024 09:18 »
Ich verstehe gar nicht, warum du zwei Tarife hast. Bei mir ist das ein Tarif. Ein Beihilfe-Tarif hat ja als Besonderheit im Vergleich zu einer normalen Vollversicherung die Klausel, dass der Umfang immer an den jeweiligen Beihilfesatz angepasst wird. Sprich der Tarif bleibt der gleiche, nur der Erstattungssatz ändert sich.

Gut, das kann ja jede Versicherung anders handhaben. Hier ist es aber wohl so! Sowohl in der alten Bisex-Welt als auch bei den Unisex Tarifen.
Mir kommt das nach wie vor komisch vor. Bei welcher Versicherung bist du? Ist das bei anderen auch so?

Jedenfalls bekommt es dann aber eine gewisse Logik. Ein Tarif wurde bei dir komplett beendet und nach der Elternzeit wieder neu abgeschlossen. Im Gegensatz zu einem normalen Beihilfe-Tarif, der weiter besteht und nur im Umfang angepasst wird.

Tota

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #10 am: 22.04.2024 12:31 »
Es geht um die Debeka. Tarife P30+P20 und Z30+Z20.

Sowohl bei P und Z ist besagtes passiert. Habe mich sogar bei einem Versicherungsmathematiker erkundet, ist wohl soweit alles richtig und in Ordnung.

Es geht ja nicht um Reichtümer, dennoch ist es finde ich leicht unsinnig und ungünstig. Wenn man nur einen Monat weg ist, ist die Ersparnis durch die erhöhte Beihilfe von 70% schnell wieder hinfällig.

Wenn man natürlich länger in Elternzeit ist schaut es anders aus. Wenn ich mir 2-3 Jahre jedes Monat den Tarifbeitrag für P20 und Z20 spare, kommt da natürlich einiges zusammen. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob man mit z.B. 36 oder 38 nochmal ein neues Eintrittsalter bekommt im Gegenzug zu seinem früheren Einstiegsalter.

Ich hoffe es ist klar was ich meine.

Landesdiener

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #11 am: 22.04.2024 13:01 »
Hätte es nicht wenigstens die Variante einer Art Anwartschaftsversicherung gegeben? Auf lange Sicht wäre es sogar günstiger gewesen, wenn du der PKV die Änderung deines Beihilfesatzes gar nicht mitgeteilt hättest (was du natürlich musst).

Was passiert dann aber erst mit zwei Kindern!? In BW würdest du dann wieder auf 70 % kommen und zwar so lange beide Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Sagen wir du bist 35 und in 25 Jahren fällst du wieder zurück auf 50 %. Dann würdest du behandelt, wie ein 60-Jähriger, der den Tarif 20er-Tarif neu abschließt. Am besten noch mit erneuter Gesundheitsprüfung? Das kann irgendwie nicht sein...

Ich bleibe dabei: sehr komisch, die Vertragsgestaltung! Haben das andere auch so?

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #12 am: 22.04.2024 13:20 »

Ich bleibe dabei: sehr komisch, die Vertragsgestaltung! Haben das andere auch so?

Nein. Finde ich auch komisch. Normalerweise hätte der 50er Tarif einfach um 2/5 auf 30% reduziert werden müssen. Irgendwelche neuen Tarife/Verträge mit Übertragung von Altersrückstellungen waren ja gar nicht vereinbart worden bei der bloßen Mitteilung einer Anpassung wegen höherem Beihilfeanspruch.

Es lohnt sich ein genauerer Blick in die Vertragsbedingungen des ursprünglichen Tarifs!

Poincare

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #13 am: 22.04.2024 13:45 »
Spannend, wo gibt es denn höhere Beihilfe für die Dauer der Elternzeit? Das kommt mir wie ein sehr unpraktisches Modell vor.

Zum Thema: Bei mir ist der Beihilfesatz dauerhaft von 50% auf 70% gestiegen. Dadurch hat mir die PKV ein neues Versicherungsangebot gemacht, in dem auch einzeln kleine Bausteine teurer waren als vorher, andere aber durch die höhere Beihilfe deutlich billiger (DBV). Die Erklärung war ähnlich wie bei dir. Ich habe es hin genommen, kommt ja nicht so oft vor. Ich habe die Möglichkeit des Tarifwechsels in einen höherwertigen Tarif nach 5 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung, ich bin gespannt, ob sich da dann auch solche Nachteile auswirken, das hatte ich nämlich vorher nicht antizipiert. Ich bin (leichtfertig) davon ausgegangen, dass mir ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung die gleichen Konditionen bietet, die ich gehabt hätte, wenn ich von vornerein in den Tarif eingestiegen wäre.

Tota

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Antw:PKV nach einmonatiger Elternzeit teurer
« Antwort #14 am: 22.04.2024 21:53 »
Hätte es nicht wenigstens die Variante einer Art Anwartschaftsversicherung gegeben? Auf lange Sicht wäre es sogar günstiger gewesen, wenn du der PKV die Änderung deines Beihilfesatzes gar nicht mitgeteilt hättest (was du natürlich musst).

Was passiert dann aber erst mit zwei Kindern!? In BW würdest du dann wieder auf 70 % kommen und zwar so lange beide Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Sagen wir du bist 35 und in 25 Jahren fällst du wieder zurück auf 50 %. Dann würdest du behandelt, wie ein 60-Jähriger, der den Tarif 20er-Tarif neu abschließt. Am besten noch mit erneuter Gesundheitsprüfung? Das kann irgendwie nicht sein...

Ich bleibe dabei: sehr komisch, die Vertragsgestaltung! Haben das andere auch so?

In Bayern ist es auch so, dass mit zwei Kindern die Beihilfe auf 70 % steigt. Das ist bei meiner Frau der Fall (wir sind beide Beamte und der Kinderzuschlag läuft auf sie).

Habe mir auch schon gedacht, dass sie dann in vielen Jahren schlecht dran ist wenn die Beihilfe wieder auf 50 % geht. Allerdings muss man auch sagen, dass die dann auch viele Jahre doch einiges monatlich gespart hat. Die Ersparnis ist aber sicher schnell weg, wenn man dann wieder mit dem hohen Alter neu eingruppiert wird.

Wegen Anwartschaft habe ich tatsächlich mich im Nachgang schon informiert. Wenn der Mutterschutz meiner Frau zu Ende ist geht sie in Elternzeit und somit hat sie sowieso 70 % Beihilfe. Dann geht aber der Familienzuschlag auf mich über und ich habe wiederum 70 % Beihilfe. Somit muss ich den Spaß nochmal umstellen lassen. Es gibt aber für so einen Fall keine Anwartschaft.

Ich finde das äußerst kurios. Und noch kurioser finde ich, dass anscheinend noch niemand über diese Problematik gesprochen hat, ich finde zumindest nichts im Internet! Muss doch jemand anderem auch schon mal aufgefallen sein?!

Achja: Gesundheitsprüfung ist nicht vorgesehen bei einer Beihilfeänderung, steht auch so im Tarifwerk. Das wäre ja auch der Super-Gau ansonsten!