Da kommt es tatsächlich auf "Good Will" an bzw. es empfiehlt sich schlichtweg eine anonyme Risikovorabfrage bei verschiedenen Krankenversicherern zu machen, so dass vielleicht sich doch ein Krankenversicherer eröffnet, der eine Aufnahme mit (angemessenem) Risikozuschlag ermöglicht. Jeder Krankenversicherer bewertet das ein und gleiche Risiko tatsächlich ganz anderes.
In diesem Sachverhalt wäre wohl meiner Einschätzung nach die einzige andere Alternative zur bisherigen freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der beihilfekonforme "
Basistarif" als Sozialtarif der Privaten Krankenversicherer. Nicht zu verwechseln mit dem normalen beihilfekonformen Grundtarif. Hier ist der Versicherer verpflichtet beihilfeberechtigte Personen aufzunehmen - siehe hierzu § 193 Abs. 5 Nr. 3 VVG.
Dieser ist auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen ausgestaltet, erstattet jedoch aufgrund einer
abweichenden Vereinbarung bei ambulanten Behandlungen nochmals weniger als originär in den Versicherungsbedingungen des Basistarifes vorgesehen (
1,2 fache Satz, 1,0 fach für Abschnitt A, 0,9 für Abschnitt M und 2,0 für GOZ) - bei Beamten entsprechend prozentual ausgestaltet. Jedoch wie erwähnt nur ambulant, stationär wird normal abgerechnet. Auch soll im Basistarif gerüchteweise die Bearbeitungszeit durch den Krankenversicherer eher mau sein. Falls zutreffend, vermutlich um diesen nicht "attraktiv" zu gestalten. Man kann aber nach § 14 Abs. 2 VVG nach einem Monat eine Abschlagszahlung verlangen. Die Ärzte sind jedoch nicht verpflichtet zu den Leistungen des Basistarifs Ihre Leistungen zu erbringen, aber können den ganz normalen Satz berechnen und diese Differenz muss man selbst tragen. Die Beihilfe leistet jedoch ihren prozentualen Anteil ganz normal entsprechend den Beihilfevorschriften.
Beispielhaft, eine Rechnung in Höhe von 60 € für einen ambulanten Besuch beim Arzt nach dem 2,3 fachen Satz. Die Beihilfe würde hier bei 50% 30 € erstatten und der Basistarif 15,65 €. Somit würde der Restbetrag von 14,35 € als "Eigenbeteiligung" anfallen. Der Basistarif würde, meines Wissens, nach höchstens den jeweiligen abgesicherten Prozentsatz vom Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung kosten. Wenn dieser etwa bei 812,48 € läge, wäre dies bei einer 50% Restkostenabsicherung dann wohl höchstens um die 406,24 € / Monat. Eine genauere Auskunft kann hier wohl nur die jeweilige private Krankenversicherung geben.
Der Leistungskatalog des Basistarifes ist aber dem Grunde nach per se nicht schlechter und mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne "Budgetbeschränkungen".
Am besten mal die
Versicherungsbedingungen des Basistarifs komplett durchlesen, Leistungen sind ab Seite 18 aufgeführt. Jedoch ist natürlich in der Regel rein vergleichsweise der reguläre beihilfekonforme Grundtarif bei den privaten Krankenversicherer grundsätzlich besser.
Ein Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, bei Wechsel in den Basistarif, ist dann bei bestehendem Beamtenverhältnis nicht möglich - auch wenn mal die pauschale Beihilfe eingeführt wird.
Man könnte auch "darauf hoffen", dass es gegebenenfalls wieder eine Sonderaktion zur Öffnungsaktion für bestehende freiwillig versicherte Beamte zu einem bestimmte Stichtag gibt. Ob überhaupt und Wann überhaupt eine solche wieder gibt, lässt sich nicht beantworten. Ich persönlich würde eher nicht damit rechnen.
Ebenfalls kann man auch hoffen, dass im Bundesland "bald" auch die pauschale Beihilfe eingeführt wird.
Es bleibt also leider, meiner persönlichen Ansicht als Laie nach, entweder die weitere freiwillige Versicherung in der GKV, die Zusage eines PKV-Anbieters (ohne Öffnungsaktion) oder der Basistarif.