Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 10501 times)

Malkav

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Ich habe die Tagesordnung des Plenums vom Bayrischen Landtag gelesen. Am 25. 04. 2024 steht unter Drucksache 19/1589 das folgende.

[...]

Hat hier zufällig nähere Informationen?

Ich habe leider keine weiteren Infos, finde es aber extrem spannend, dass nunmehr Verfahren bei einem Landesverfassungsgericht anhängig scheinen. Da die Kläger*innen wohl dem Richterdienst der bay. Verwaltungsgerichtsbarkeit angehören, darf man davon ausgehen, dass die sich über Fragen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde etc. Gedanken gemacht haben werden.

Stuttmann forderte ja schon 2016 (oder 2018?) die thematische Einbindung der Landesverfassungsgerichtsbarkeiten zur Entlastung des BVerfG. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber nach dem VG HH und dem OVG Koblenz scheint nun auch der BayVerfGH auf diesen Zug aufzuspringen. Wäre ja mal was neues  :)

Das wäre doch mal was für den Merkur da journalisitisch in München auf den Busch zu klopfen.

lotsch

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Ich habe die Tagesordnung des Plenums vom Bayrischen Landtag gelesen. Am 25. 04. 2024 steht unter Drucksache 19/1589 das folgende.

[...]

Hat hier zufällig nähere Informationen?

Ich habe leider keine weiteren Infos, finde es aber extrem spannend, dass nunmehr Verfahren bei einem Landesverfassungsgericht anhängig scheinen. Da die Kläger*innen wohl dem Richterdienst der bay. Verwaltungsgerichtsbarkeit angehören, darf man davon ausgehen, dass die sich über Fragen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde etc. Gedanken gemacht haben werden.

Stuttmann forderte ja schon 2016 (oder 2018?) die thematische Einbindung der Landesverfassungsgerichtsbarkeiten zur Entlastung des BVerfG. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber nach dem VG HH und dem OVG Koblenz scheint nun auch der BayVerfGH auf diesen Zug aufzuspringen. Wäre ja mal was neues  :)

Das wäre doch mal was für den Merkur da journalisitisch in München auf den Busch zu klopfen.

Wie könnte ein Urteil aussehen? Wahrscheinlich bestenfalls ein Vorlagebeschluss an das BVerfG wie in Hessen. Ich kann mir aber vorstellen, dass man sich bezüglich Aussetzung des eigenen Verfahrens darauf berufen kann.