Autor Thema: Praxisaufstieg in den höheren Dienst  (Read 196 times)

Silvana0913

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Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« am: 22.05.2024 14:57 »
Moin,
ich bin im kommunalen Dienst als Beamtin im mittleren Dienst in Niedersachsen tätig und bin in der Besoldungsgruppe A9. Ich bereue zwar mittlerweile zutiefst, dass ich die Laufbahn eingeschlagen habe, kann mir aber mit meinen 52 Jahren nicht vorstellen nochmals eine Ausbildung zu machen und möchte es eigentlich auch nicht.

Ich arbeite seit ca. 11 Jahren im Jobcenter und meine angestellten KollegInnen erhalten in der Sachbearbeitung seit ca. einem Jahr die EG 9c und sind meines Erachtens damit besser gestellt als ich.

Gibt es eine Möglichkeit durch Praxisaufstieg in den höheren Dienst A 10 zu gelangen, ohne einen Aufstiegslehrgang o.ä. zu durchlaufen? Ich denke da an § 34 NLVO.
Zudem habe ich Angst, dass ich meine Stelle "verlassen" muss, da ich die Voraussetzungen für die Stelle nicht mehr erfülle.

Eventuell weiß jemand Antwort aufgrund meiner "Probleme". Danke und VG

Hain

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #1 am: 22.05.2024 16:20 »
Moin,

ich kann mir für die beschriebene Aufgabe nicht vorstellen, dass für diese ein dienstliches Bedürfnis nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 iVm Abs. 3 festgestellt wird. Ein Aufstiegslehrgang dauert ein Jahr und mit ein wenig Übung in der Rechtsanwendung sollte dieser auch zu schaffen sein.

Grüße
Hain

BalBund

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Antw:Praxisaufstieg in den höheren Dienst
« Antwort #2 am: 22.05.2024 18:26 »
Reden wir hier davon, dass Du nach A9m also als Amtsinspektorin im mittleren Dienst besoldet wirst?  Oder von welchem Bundesland ist die Rede?

Die Besoldungsgruppe A10 gehört zum gehobenen, nicht höheren Dienst, wärst Du A9g könntest Du also ohne weitere "Ausbildung" auf Basis der Bestenauslese auf einen entsprechenden Dienstposten wechseln.