Autor Thema: [Allg] Sammelthread Musterwiderspruch  (Read 22319 times)

Goldfisch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #30 am: 13.02.2024 17:04 »
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.

Deutsche Verwaltungsgewerkschaft für Brandenburg:

https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen

Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen:

https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023

...alternativ die Verlinkungen seit 19.11.2023 mal durchlesen.
« Last Edit: 13.02.2024 17:11 von Goldfisch »

heikre

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #31 am: 21.02.2024 08:02 »
Hallo!

Ich bin zufällig über das Gutachten gestoßen, dass aus dem Nov 2023 stammt.
Vielleicht ist die Schaffung eines Verbandsklagerechts tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung um die individuelle jährliche Geltendmachung abzuschaffen und hierdurch natürlich auch mehr Bemate mit ins Boot zu bekommen, was widerrum zu mehr Druck führt?!

Und die Gewerkschaften würden sich über mehr Mitglieder freuen;-)

https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++318f2666-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

Allgäuer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #32 am: 21.02.2024 08:30 »
Hallo!

Ich bin zufällig über das Gutachten gestoßen, dass aus dem Nov 2023 stammt.
Vielleicht ist die Schaffung eines Verbandsklagerechts tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung um die individuelle jährliche Geltendmachung abzuschaffen und hierdurch natürlich auch mehr Bemate mit ins Boot zu bekommen, was widerrum zu mehr Druck führt?!

Und die Gewerkschaften würden sich über mehr Mitglieder freuen;-)

https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++318f2666-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

Das hört sich gut an!

Kenne mich mit den Gewerkschaften ehrlich gesagt nicht aus. Kann die DGB auch Beamte vertreten?

Sollte es zu einem Verbandsklagerecht in Besoldungsstreitigkeiten kommen, könnte ich mir eine Mitgliedschaft sehr gut vorstellen!!   :D

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 699
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #33 am: 21.02.2024 09:47 »
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.

Deutsche Verwaltungsgewerkschaft für Brandenburg:

https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen

Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen:

https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023

...alternativ die Verlinkungen seit 19.11.2023 mal durchlesen.

So wie ich das verstanden habe ist das ein Vorschlag ein Verbandsklagerecht für Besoldungsfragen einzuführen. Das werden die Gesetzgeber aber nicht machen, da sie sich viel größere fiskalische Vorteile davon erwarten, ihr Beamten vorsätzlich, in konzertierter Form verfassungswidrig zu hintergehen. Die Gesetzgeber haben schlicht kein Interesse an Verbandsklagen. Sie profitieren bewusst von der geschilderten Verunsicherung der Beamten. Wenn dem nicht so wäre könnten die Regierungen und Mitglieder der Parlamente ja schon jetzt wie geschildert Normenkontrollklagen veranlassen. Was bleibt ist also ein netter Versuch. Trotzdem muss man natürlich jedem dankbar sein, der sich für uns Beamte einsetzt.

SuperIngo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #34 am: 17.03.2024 12:35 »
Moin.
Gestern waren zwei gelbe Briefe des LANDES NRW mit Zustellernachweis im Briefkasten.
Es handelt sich um die Bestätigung der Widersprüche gegen das Wegfallen der Sonderzahlung  usw.
2006-14 oder so.
Naja...

blauesviereck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #35 am: 30.04.2024 23:28 »
Nachdem ich hier im Forum aaO letztes Jahr den Musterwiderspruch des DRB BaWü verlinkt hatte, und dieser mittlerweile offline ist, frage ich mich nun:

Inwiefern sollte und kann man der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens sowie von Vermögenseinkünften ganz grundsätzlich argumentativ begegnen?

Dazu der Staatsanzeiger BaWü vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Pupecki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #36 am: 20.05.2024 21:55 »
Hallo zusammen,

meinen Widerspruch für das Jahr 2023 habe ich beim LBV NRW am 27.12.2023 eingeworfen. Ich habe eines der Muster verwendet. Folgende Rückmeldung habe ich ca. am 06.05.2024 (Datum im Schreiben ist der 22.04.2024) erhalten:

Sehr geehrte XY,
ich bestätige, dass ihr Antrag/Widerspruch hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 am 28.01.2024 eingegangen ist.

Die Entscheidung über Ihren Antrag/Widerspruch stelle ich zurück. Ich unterstelle, dass Sie mit dieser Verfahrenweise einverstanden sind.


Ich frage mich, ob das LBV NRW hier absichtlich vorgibt, dass der Widerspruch erst 2024 eingegangen sei, damit der Anspruch für 2023 erlischt. Hat der Widerspruch nicht nur eine Gültigkeit, wenn er im selben Jahr eingegangen ist oder verstehe ich hier etwas falsch? Sollte ich das nochmal beim LBV klarstellen?

Des Weiteren habe ich folgende Bitten im Widerspruch gestellt, denen nicht hinreichend nachgegangen wurde:

Ich erkläre mich mit dem Aussetzen des Verfahrens bis zum Abschluss von Parallelverfahren einverstanden, soweit Sie auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichten.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Einganges und der Erklärung, dass mein Antrag und Widerspruch ruhend gestellt wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.


Hat sonst jemand (ähnliche) Rückmeldungen erhalten und einen Hinweis, wie man reagieren sollte?

LG