Kann mir einer sagen, wie viel % Weihnachtsgeld es dieses Jahr gibt?
79,51 %. Für die Berechnung der Jahressonderzahlung liegen die Monate Juli, August und September zugrunde. Dabei wird das monatliche durchschnittliche Entgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Meiner Meinung nach ist die Arbeit die ich ausführe aber mindestens die 11 wert.
Es ist unbeachtlich, was Deine Meinung ist. Tarifbeschäftigte sind (!) entsprechend eingruppiert. Wenn Du der Auffassung bist, dass Dein Arbeitgeber hinsichtlich der Eingruppierung irrt, dann strebe eine Eingruppierungsfeststellungsklage an.
Mein Vorgänger war Beamter und hatte die A11.
Ich bin immerhin zweite Hand des Bürgermeister´s.
A11 ist ja ungefähr Lohngruppe 11.
Ebenso unbeachtlich. Erstens gibt es keine Vergleichbarkeit zwischen der Bewertung von Beamten und Tarifbeschäftigten (für die Bewertung von Tarifbeschäftigten findet eine summarische Prüfung statt, Beamte werden hingegen analytisch bewertet - zwei unterschiedliche Wege) und zweitens ist A 11 nicht EG 11 (da, wie bereits geschrieben, es keine Vergleichbarkeit gibt)
Ich bin immerhin zweite Hand des Bürgermeister´s.
Medizinisch ein Phänomen...
Ich habe einen Antrag auf Entgelderhöhung zum 01.08. gestellt.
Der Antrag auf Entgelterhöhung ist streng genommen unbeachtlich. Du bist schließlich entsprechend des TVöD korrekt eingruppiert, Dein Arbeitgeber (oder Du) könnt´ höchstens über die Eingruppierung irren. Tarifbeschäftigte werden bewertet anhand Ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeit. Sofern niemand über die Eingruppierung irrt (weder Dein AG noch Du), bringt der Antrag überhaupt nichts. Denn schließlich sind wir nicht in der freien Wirtschaft (hey Chef, ich will mehr Geld), sondern im öffentlichen Dienst (bei dem es Stellenbewertungen gibt).
In der Entgeldgruppe 11 gibt es doch weniger weihnachstgeld, vom Prozent her.
Sollte mein Antrag rückwirkend durchgehen werden, muss ich dann Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Sofern Dein Arbeitgeber über die Eingruppierung irrt und Du tatsächlich eine andere EG erhalten würdest, dann musst Du natürlich das zu viel erlangte Entgelt in Form der Jahressonderzahlung zurückzahlen.