Autor Thema: Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung  (Read 10089 times)

Kappa75

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Sehr geehrtes Forum,

ich bin beschäftigt an einer Uni und in E11 Stufe 3 eingruppiert. Zum 01.08.19 würde ich die Stufe 4 der E11 erreichen. Nun habe ich die Möglichkeit ab 01.01.2019 in die E12 höhergruppiert zu werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich dieses in meinem Fall lohnt, da ich öfter gelesen habe, dass mit der Tarifrunde 2019 evtl. eine stufengleiche Höhergruppierung angestrebt werden könnte!?
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Die E12 nehmen oder abwarten auf E11 :-\
Danke für die Unterstützung.

LG
Kappa

Spid

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 20.11.2018 12:20 »
E12/3 und E11/4 sind doch betragsgleich. Lohnenswert im Vergleich zur aktuellen Situation ist es somit in jedem Fall - und für alles andere bedarf es einer Glaskugel.

Fireball84

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 20.11.2018 13:30 »
In EG 12 würde sich aber die Höhe der Jahressonderzahlung von bisher 80 % auf 50 % reduzieren, das Gehaltsplus ist also über's Jahr gesehen nicht sonderlich riesig.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 20.11.2018 13:35 »
Nein. E12 hat wie E11 ca. 70% Sonderzahlung. Erst ab 13 geht's abwärts...

Lars73

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 20.11.2018 14:25 »
Nein. E12 hat wie E11 ca. 70% Sonderzahlung. Erst ab 13 geht's abwärts...
Nicht im TV-L

JC83

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 20.11.2018 14:26 »
Nein. E12 hat wie E11 ca. 70% Sonderzahlung. Erst ab 13 geht's abwärts...

Nein. E12 und E13 haben 50% JSZ.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #6 am: 20.11.2018 14:36 »
Tatsache, Sorry. Hatte noch den TVÖD im Kopf...

Der TV-L ist wirklich räudig… wird Zeit für die Verbeamtung oder Wechsel...

D-x

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #7 am: 21.11.2018 11:10 »
Um zumindest die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels unter den derzeitigen Umständen recht einfach zu analysieren empfehle ich, eine Excel-Tabelle (o.Ä.) zu erstellen, in der folgende Spalten angelegt werden:
Monat | Ohne Wechsel | Mit Wechsel | Differenz | Kumuliert

Die Zeilen können dann für einen langen Zeitraum gefüllt werden. In die Spalten 2 und 3 sind jeweils die Eurobeträge einzutragen, ggf. mit heruntergerechneter JSZ, wenn gewünscht. Dabei Stufenaufstiege und ggf. schon bekannte Tariferhöhungen berücksichtigen.
Die Differenz kann man dann einfach errechnen lassen, und in der 5. Spalte kumulieren.

Anhängend ein Beispiel, das ich vor einer Weile für einen anderen Fall angefertigt habe.
Dort stand eine Höhergruppierung von (TVöD) E10 nach E11 zur Debatte, bei der jedoch 18 Monate Stufenlaufzeit (75%) der Stufe 2 dahin wären und somit der Aufstieg in der E11 immer ebensoviel später erfolgen würde. Dabei ist das Ergebnis, dass das Einkommen (nur laufende Bezüge) zwar nach 2 Jahren kumuliert knapp 1.000€ geringer ist, später jedoch nicht wieder ins Negative geht und sich der Wechsel schon recht bald lohnt...

JC83

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #8 am: 21.11.2018 11:18 »
Um zumindest die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels unter den derzeitigen Umständen recht einfach zu analysieren empfehle ich, eine Excel-Tabelle (o.Ä.) zu erstellen, in der folgende Spalten angelegt werden:
Monat | Ohne Wechsel | Mit Wechsel | Differenz | Kumuliert

Die Zeilen können dann für einen langen Zeitraum gefüllt werden. In die Spalten 2 und 3 sind jeweils die Eurobeträge einzutragen, ggf. mit heruntergerechneter JSZ, wenn gewünscht. Dabei Stufenaufstiege und ggf. schon bekannte Tariferhöhungen berücksichtigen.
Die Differenz kann man dann einfach errechnen lassen, und in der 5. Spalte kumulieren.

Anhängend ein Beispiel, das ich vor einer Weile für einen anderen Fall angefertigt habe.
Dort stand eine Höhergruppierung von (TVöD) E10 nach E11 zur Debatte, bei der jedoch 18 Monate Stufenlaufzeit (75%) der Stufe 2 dahin wären und somit der Aufstieg in der E11 immer ebensoviel später erfolgen würde. Dabei ist das Ergebnis, dass das Einkommen (nur laufende Bezüge) zwar nach 2 Jahren kumuliert knapp 1.000€ geringer ist, später jedoch nicht wieder ins Negative geht und sich der Wechsel schon recht bald lohnt...

Ich würde das eher mit nem Jahresbruttovergleich machen; ist einfacher in der Übersicht und man kann übersichtlicher bis zur Rente simulieren.

D-x

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #9 am: 21.11.2018 11:59 »
Sicher hat das auch Vorteile, doch finden die Stufenaufstiege nicht im Januar statt, ist es so zumindest transparenter.
Dass die Liste länger werden kann, wenn man den Zeitraum bis zum Ruhestand betrachtet, steht außer Frage.
Meist ergibt sich die Erkenntnis, ob sich der Wechsel lohnt, oder nicht, ja auch schon aus recht kurzfristigen Betrachtungen, ist die Rente in weiter Ferne, lohnt es sich ja fast immer...

Kappa75

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #10 am: 22.11.2018 08:18 »
Vielen Dank für die zahlreichen Ausführungen. Ich werde den Vergleich in einer Tabelle starten. Und ja, bei mir sind es noch gute 20 Jahre zur Rente, also auf die Zeit gesehen lohnt es sich.

Herzliche Grüße
Kappa

MrRossi

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #11 am: 22.11.2018 09:04 »
Nehmen, EG12 hört sich doch auch besser an wie EG11. ;D ;)

Doso

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #12 am: 26.11.2018 00:59 »
E12/3 und E11/4 sind doch betragsgleich. Lohnenswert im Vergleich zur aktuellen Situation ist es somit in jedem Fall - und für alles andere bedarf es einer Glaskugel.

Da greift dann aber die Regelung für Höhergruppierung und dem Garantiebetrag und man kriegt unglaubliche ~60 Euro Brutto pro Monat solange man in Stufe 3 bleibt. Dafür geht die Jahressonderzahlung nach unten. Letztlich also relativ alles irgendwie 'meh.
« Last Edit: 26.11.2018 01:07 von Doso »

Spid

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Antw:Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
« Antwort #13 am: 26.11.2018 07:06 »
„meh“ macht vielleicht eine Ziege, hier ist es unbeachtlich. Die kürzere Verweildauer aufgrund der niedrigeren Stufe zieht sich durch die nächsten 12 Jahre, die jeweiligen Erhöhungsbeträge sind recht groß und die Endstufe der E12 berrächtlich höher. Man braucht kein Genie zu sein, um auch ohne langlaufende Exceltabellen festzustellen, daß meine Aussage zutreffend ist.