1) Z.b. mündliche Anweisungen der Leitung, oder auch eingespielte Tätigkeitsfelder seit Jahrzehnten.
2) Gar nicht (sofern eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung hierzu nötig ist)
Ja, so ist das reale Leben.
Grundsätzlich kann ich jeden nur empfehlen, sich seine ausgeübten Tätigkeiten - die man aus eben solchen Sachverhalten wie du sie beschreibst zugewiesen bekommen hat - selber zusammen zu stellen und als auszuübenden Tätigkeiten bestätigen zu lassen.
Idealerweise natürlich so zusammengestellt, dass da ein hohe EG bei rauskommt.
Und falls der AG diese nicht als asuzuübenende Tätigkeiten bestätigen möchte (weil er den Braten riecht) , dann muss man den Bleistift fallen lassen (egal was der Vorgesetzte sagt), da ja der AG etwas anderes gesagt hat.
Und Ober sticht Unter
und Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung