Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Von 9b in 9c

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runningberny:
Ich bin staatl. gepr. Techniker und ich wurde in der 5b mit Fallgruppe 1 eingestellt. Inzwischen bin ich in der 9b. Jetzt gibt es die 9c und ich habe gelesen, dass die 9c für Diejenigen ist die in der ehemaligen 9 waren, bzw. dass die Fallgruppe 1 in Fallgruppe 2 erweitert wurde und somit auf Antrag eine Umgruppierung auf 9c möglich sei. Bei mir in der Firma wurde aber gesagt, dass das nur Kollegen aus der Verwaltung betrifft. Wir werden nach TVöd Bund bezahlt gibt es da Unterschiede zwischen Bund und Land und warum nur die Kollegen aus der Verwaltung wenn alle anderen in der 9b doch die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben. Meine Frage ist habe ich Anspruch auf die 9c auch wenn ich nicht in der Verwaltung bin oder nicht.

Spid:
Du bist staatlich geprüfter Techniker und übst eine Verwaltungstätigkeit aus? Oder warum erfüllt Deine auszuübende Tätigkeit die gleichen Tätigkeitsmerkmale?

runningberny:
Ja ich bin staatl. gepr. Techniker, aber ich habe keine Verwaltungstätigkeit. Das mit den Merkmalen war so gemeint, dass wenn jemand in der Verwaltung ist und wie ich 9b bekommt muss er doch die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben wie ich zumindest müssen die Tätigkeitsmerkmale mit meinen doch dann Gleichwertig sein, aber warum kann jemand aus der Verwaltung dann einen Antrag auf 9c stellen und ich nicht?

Spid:
Deine Grundannahme ist falsch.

Max:

--- Zitat von: runningberny am 27.11.2018 11:27 ---Ich bin staatl. gepr. Techniker und ich wurde in der 5b mit Fallgruppe 1 eingestellt.

--- End quote ---
4b FG1 wäre das gewinnende Los.

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