Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Von 9b in 9c

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superfly:
Bei mir ist es ein ähnlicher Fall... >:(
lt. meinem Arbeitgeber (gilt TVÖD) ist die 9c nur einem bestimmten Personenenkreis zugeordnet.

Schade, dass es von den Gewerkschaften/Arbeitgebern als "Große" Errungenschaft verkauft wurde, es aber scheinbar nur für einen bestimmten Teil der Belegschaft gilt...da hat wohl jemand nicht aufgepasst oder die Falschen am Verhandlungstisch gesessen. :o

Spid:
Ich halte es für eine eher merkwürdige Erwartungshaltung, daß alle TB in E9c eingruppiert würden.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: superfly am 29.11.2018 15:08 ---...es aber scheinbar nur für einen bestimmten Teil der Belegschaft gilt...

--- End quote ---

Es gilt nur für den Teil der Belegschaft, welche die Tätigkeitsmerkmale der EG 9c erfüllen (ehemals Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT).

superfly:

--- Zitat von: Spid am 29.11.2018 15:19 ---Ich halte es für eine eher merkwürdige Erwartungshaltung, daß alle TB in E9c eingruppiert würden.

--- End quote ---

Es sollte in meinen Augen bei berechtigter Tätigkeit,Verantwortung und Qualifikation zumindest möglich für alle TBs sein die 9c erreichen zu können, und nicht nur für:
"Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 der Teile I (Allgemeiner Teil), III Abschnitt 2 (Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten), III Abschnitt 13 (Beschäftigte im Forstdienst), III Abschnitt 40 (Beschäftigte in der Steuerverwaltung) und V Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 (Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an Land im nautischen Bereich) der Entgeltordnung des Bundes sind der neuen Entgeltgruppe 9c zugeordnet worden."
(Quelle Verdi)

Spid:
Diejenigen, die die Tätigkeitsmerkmale der E9c erfüllen, sind in E9c eingruppiert. Wo ist das Problem?

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