Autor Thema: Von 9b in 9c  (Read 7496 times)

runningberny

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Von 9b in 9c
« am: 27.11.2018 11:27 »
Ich bin staatl. gepr. Techniker und ich wurde in der 5b mit Fallgruppe 1 eingestellt. Inzwischen bin ich in der 9b. Jetzt gibt es die 9c und ich habe gelesen, dass die 9c für Diejenigen ist die in der ehemaligen 9 waren, bzw. dass die Fallgruppe 1 in Fallgruppe 2 erweitert wurde und somit auf Antrag eine Umgruppierung auf 9c möglich sei. Bei mir in der Firma wurde aber gesagt, dass das nur Kollegen aus der Verwaltung betrifft. Wir werden nach TVöd Bund bezahlt gibt es da Unterschiede zwischen Bund und Land und warum nur die Kollegen aus der Verwaltung wenn alle anderen in der 9b doch die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben. Meine Frage ist habe ich Anspruch auf die 9c auch wenn ich nicht in der Verwaltung bin oder nicht.

Spid

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #1 am: 27.11.2018 11:31 »
Du bist staatlich geprüfter Techniker und übst eine Verwaltungstätigkeit aus? Oder warum erfüllt Deine auszuübende Tätigkeit die gleichen Tätigkeitsmerkmale?

runningberny

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #2 am: 27.11.2018 11:54 »
Ja ich bin staatl. gepr. Techniker, aber ich habe keine Verwaltungstätigkeit. Das mit den Merkmalen war so gemeint, dass wenn jemand in der Verwaltung ist und wie ich 9b bekommt muss er doch die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben wie ich zumindest müssen die Tätigkeitsmerkmale mit meinen doch dann Gleichwertig sein, aber warum kann jemand aus der Verwaltung dann einen Antrag auf 9c stellen und ich nicht?

Spid

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #3 am: 27.11.2018 11:58 »
Deine Grundannahme ist falsch.

Max

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #4 am: 27.11.2018 20:09 »
Ich bin staatl. gepr. Techniker und ich wurde in der 5b mit Fallgruppe 1 eingestellt.
4b FG1 wäre das gewinnende Los.

superfly

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #5 am: 29.11.2018 15:08 »
Bei mir ist es ein ähnlicher Fall... >:(
lt. meinem Arbeitgeber (gilt TVÖD) ist die 9c nur einem bestimmten Personenenkreis zugeordnet.

Schade, dass es von den Gewerkschaften/Arbeitgebern als "Große" Errungenschaft verkauft wurde, es aber scheinbar nur für einen bestimmten Teil der Belegschaft gilt...da hat wohl jemand nicht aufgepasst oder die Falschen am Verhandlungstisch gesessen. :o

Spid

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #6 am: 29.11.2018 15:19 »
Ich halte es für eine eher merkwürdige Erwartungshaltung, daß alle TB in E9c eingruppiert würden.

Skedee Wedee

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #7 am: 29.11.2018 19:19 »
...es aber scheinbar nur für einen bestimmten Teil der Belegschaft gilt...

Es gilt nur für den Teil der Belegschaft, welche die Tätigkeitsmerkmale der EG 9c erfüllen (ehemals Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT).

superfly

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #8 am: 29.11.2018 21:03 »
Ich halte es für eine eher merkwürdige Erwartungshaltung, daß alle TB in E9c eingruppiert würden.

Es sollte in meinen Augen bei berechtigter Tätigkeit,Verantwortung und Qualifikation zumindest möglich für alle TBs sein die 9c erreichen zu können, und nicht nur für:
"Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 der Teile I (Allgemeiner Teil), III Abschnitt 2 (Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten), III Abschnitt 13 (Beschäftigte im Forstdienst), III Abschnitt 40 (Beschäftigte in der Steuerverwaltung) und V Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 (Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an Land im nautischen Bereich) der Entgeltordnung des Bundes sind der neuen Entgeltgruppe 9c zugeordnet worden."
(Quelle Verdi)

Spid

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #9 am: 29.11.2018 23:15 »
Diejenigen, die die Tätigkeitsmerkmale der E9c erfüllen, sind in E9c eingruppiert. Wo ist das Problem?

superfly

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #10 am: 30.11.2018 05:59 »
Das bezieht sich laut meinem Arbeitgeber alles auf den Verwaltungbereich. Technisches Personal mit "überwiegend" handwerklicher Tätigkeit ist ausgenommen.

Spid

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Antw:Von 9b in 9c
« Antwort #11 am: 30.11.2018 06:17 »
Weil es nicht die Tätigkeitsmerkmale der E9c erfüllt.