Autor Thema: Sonderzahlung  (Read 3391 times)

Julius

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Sonderzahlung
« am: 27.11.2018 14:21 »
Ich bin ab 1.11.18 teilzeitbeschäftigt. Wirkt sich diese auf die Höhe der Sonderzahlung für das Jahr 2018 aus?

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 27.11.2018 14:27 »
Nein. Unterstellt, Juli, August, September waren Vollzeitmonate, ist das die Basis.

Niggibär

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 27.11.2018 15:34 »
Doch anteilig.

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Spid

  • Gast
Antw:Sonderzahlung
« Antwort #3 am: 27.11.2018 15:38 »
Die Sachverhaltsschilderung enthält keine unterjährige Einstellung.

Julius

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Sonderzahlung
« Antwort #4 am: 27.11.2018 16:03 »
Was heißt unterjährige Einstellung🤔?
Ich habe ein seit 15 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) und ab 1.11.18 Teilzeit.

Spid

  • Gast
Antw:Sonderzahlung
« Antwort #5 am: 27.11.2018 16:05 »
Eine unterhährige Einstellung ist eine Einstellung im Jahresverlauf. Liegt hier nicht vor, der Beitrag von @Niggibär ist unbeachtlich.