Hallo zusammen,
derzeit bin ich in der Entgeltgruppe 9a eingestuft. Meine Stelle ist aktuell befristet und wird in naher Zukunft (Anfang 2019) der Entgeltgruppe E10 entsprechen (derzeit max. bis E9c möglich aufgrund der Befristung).
Da ich kürzlich meinen AL II erfolgreich absolviert habe beantragte ich nun die Höhergruppierung nach E9c. Dies wurde mir jetzt versagt mit der Aussage, dass eine Überleitung von 9a nach 9c nicht ohne weiteres gehen würde...
!!!
Kann aktuell aufgrund der Gesetzeslage keinen Ansatz finden, was gegen die Höhergruppierung von 9a nach 9c sprechen könnte... im Gegenteil, finde sogar aufgrund der höherwertigen Tätigkeit einen gesetzlich Anspruch gerechtfertigt...
Wie sehen das die Experten hier im Forum???
Sind auch eine relativ kleine Komune... evtl. will man so auch Geld sparen :-D
Danke für eure Einschätzungen