Autor Thema: TVÖD-S: Regelungen nach der Höhergruppierung  (Read 6119 times)

Gagesa

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Mein AG hat mich, außerplanmäßig und ohne Rücksprache, von Entgeltgruppe 8 Stufe 5 in Entgeltgruppe 9a Stufe 4 höhergruppiert. Ist wohl eine Maßnahme um mich im Unternehmen zu halten....

Nun zu meinen Fragen:
Kann der AG bei Höhergruppierungen einfach die Erfahrungsstufe senken?
Wird bei der Höhergruppierung meine Stufenlaufzeit übernommen oder sammle ich die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe wieder von vorne?

Vielen Dank im Voraus!

Spid

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Antw:TVÖD-S: Regelungen nach der Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 27.11.2018 14:45 »
Bist Du Moderator oder Adminstrator?

Lars73

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Antw:TVÖD-S: Regelungen nach der Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 28.11.2018 07:01 »
Mit Wirkung vom welchen Tag erfolgte die Höhergruppierung?

Gagesa

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Antw:TVÖD-S: Regelungen nach der Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 04.12.2018 13:54 »
Die Höhergruppierung erfolgte rückwirkend zum ersten des Monats Oktober diesen Jahres. Zu dem Zeitpunkt war ich 19 Monate bei meinem AG beschäftigt.

Lars73

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Antw:TVÖD-S: Regelungen nach der Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 04.12.2018 16:46 »
Dann kann ich nicht erkennen weshalb Stufe 4 gewährt wurde. Die Höhergruppierung hätte stufengleich erfolgen müssen. Anders wäre es gewesen, wenn die Höhergruppierung rückwirkend zum 1.1.2017 erfolgt wäre.

Die dauerhafte Übertragung von Aufgaben nach E9a hätte nicht einseitig durch dem Arbeitgeber passieren dürfen. (Es sei denn es ist nur eine Korrektur einer falschen Bezahlung und die Aufgaben waren schon vorher E9a oder eine fehlende Voraussetzung in der Person liegt nun vor.