Kündigung TVÖD-P

Begonnen von Niggibär, 27.11.2018 15:18

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Niggibär

Hallo zusammen

meine Frage ist zu meiner Kündigung zum 31.12.2018:

Ich hatte im Oktober 2017 einen Festvertrag bekommen und habe nun im November 2018 gekündigt.
Meines Erachtens fristgerecht, 6 Wochen zum Quartalsende.

Nun kam der Anruf von der PDL ich muss zum Gespräch, da ich durch meine Vorbeschäftigung -auf 400 Euro Basis war ich in der Klinik mehrere Jahre angestellt- andere Kündigungsfristen hätte.
Ich musste jedes Jahr einen neuen Vertrag unterzeichnen und hatte meine Stunden das Jahr über abzuarbeiten.
Meine Personalsachbearbeiterin meinte das wäre halt eine "fortlaufende Beschäftigung ohne Unterbrechung".
Ist das so?

Ich dachte verlängerte Kündigungsfristen sind zum Schutze des Arbeitnehmers. Nicht umgekehrt.
Ich hatte mich im Vorfeld ja auch beim Betriebsrat erkundigt und da hiess es ebenfalls
"kein Problem, 6 Wochen zum Quartal".

Wo finde ich denn was Schriftliches hierzu? Herzlichen Dank für Antworten :-)


Spid


Niggibär

Ja? Bedeutet was genau?
§ 34 hab ich mir angesehen und da steht doch: mehr als ein Jahr=6 Wochen zum Quartalsende.
:-(

Spid

Ich habe Deine beiden Fragen in der Reihenfolge beantwortet, in der Du sie gestellt hast.

JC83

Schließe doch einen Aufhebungsvertrag.

Skedee Wedee

Zitat von: Niggibär in 27.11.2018 15:18
Vorbeschäftigung -auf 400 Euro Basis war ich in der Klinik mehrere Jahre angestellt-

Wie lange insgesamt?

Zitat von: Niggibär in 27.11.2018 15:18
Ich dachte...

Das überlässt man den Pferden. Die Sache mit dem größeren Kopf...

Zitat von: Niggibär in 27.11.2018 15:18
Ich hatte mich im Vorfeld ja auch beim Betriebsrat erkundigt und da hiess es ebenfalls
"kein Problem, 6 Wochen zum Quartal".

Da hat Dir der Betriebsrat/Personalrat eine falsche Auskunft gegeben.

Nur mal so als kleiner Tipp, steht auch so im § 34 TVöD: Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

MoinMoin

Wovor hast du Angst? Du hast gekündigt (eventl. nicht fristgerecht) und was soll jetzt dein AG machen?
Dich fesseln und an deinen Arbeitsplatz knebeln?
Schadensersatzansprüche fordern?
Ein Unterlassungsklage gegen einen neuen Arbeitgeber einreichen?

Spid

Es soll Menschen geben, die sich an ihre vertraglichen Verpflichtungen halten möchten. Genau genommen beruht ein wesentlicher Teil unseres geordneten Zusammenlebens darauf, daß Verträge eingehalten werden.

MoinMoin

Deswegen sollte ja auch ein Aufhebungsvertrag angestrebt werden und meine Kommentare waren als Stärkung der Verhandlungsposition für die TE gedacht, nicht als Aufruf zum Vertragsbruch.
Allerdings könnte es ja auch sein, dass urplötzlich Gründe für eine BGB konforme, nicht fristgerechte Kündigung auftauchen.....