Autor Thema: Kündigung TVÖD-P  (Read 3513 times)

Niggibär

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Kündigung TVÖD-P
« am: 27.11.2018 15:18 »
Hallo zusammen

meine Frage ist zu meiner Kündigung zum 31.12.2018:

Ich hatte im Oktober 2017 einen Festvertrag bekommen und habe nun im November 2018 gekündigt.
Meines Erachtens fristgerecht, 6 Wochen zum Quartalsende.

Nun kam der Anruf von der PDL ich muss zum Gespräch, da ich durch meine Vorbeschäftigung -auf 400 Euro Basis war ich in der Klinik mehrere Jahre angestellt- andere Kündigungsfristen hätte.
Ich musste jedes Jahr einen neuen Vertrag unterzeichnen und hatte meine Stunden das Jahr über abzuarbeiten.
Meine Personalsachbearbeiterin meinte das wäre halt eine "fortlaufende Beschäftigung ohne Unterbrechung".
Ist das so?

Ich dachte verlängerte Kündigungsfristen sind zum Schutze des Arbeitnehmers. Nicht umgekehrt.
Ich hatte mich im Vorfeld ja auch beim Betriebsrat erkundigt und da hiess es ebenfalls
"kein Problem, 6 Wochen zum Quartal".

Wo finde ich denn was Schriftliches hierzu? Herzlichen Dank für Antworten :-)


Spid

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #1 am: 27.11.2018 15:24 »
Ja.
§34 TVöD

Niggibär

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #2 am: 27.11.2018 17:47 »
Ja? Bedeutet was genau?
§ 34 hab ich mir angesehen und da steht doch: mehr als ein Jahr=6 Wochen zum Quartalsende.
:-(

Spid

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #3 am: 27.11.2018 17:49 »
Ich habe Deine beiden Fragen in der Reihenfolge beantwortet, in der Du sie gestellt hast.

JC83

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #4 am: 27.11.2018 19:14 »
Schließe doch einen Aufhebungsvertrag.

Skedee Wedee

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #5 am: 27.11.2018 22:11 »
Vorbeschäftigung -auf 400 Euro Basis war ich in der Klinik mehrere Jahre angestellt-

Wie lange insgesamt?

Ich dachte...

Das überlässt man den Pferden. Die Sache mit dem größeren Kopf...

Ich hatte mich im Vorfeld ja auch beim Betriebsrat erkundigt und da hiess es ebenfalls
"kein Problem, 6 Wochen zum Quartal".

Da hat Dir der Betriebsrat/Personalrat eine falsche Auskunft gegeben.

Nur mal so als kleiner Tipp, steht auch so im § 34 TVöD: Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

MoinMoin

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #6 am: 28.11.2018 12:26 »
Wovor hast du Angst? Du hast gekündigt (eventl. nicht fristgerecht) und was soll jetzt dein AG machen?
Dich fesseln und an deinen Arbeitsplatz knebeln?
Schadensersatzansprüche fordern?
Ein Unterlassungsklage gegen einen neuen Arbeitgeber einreichen?

Spid

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #7 am: 28.11.2018 12:32 »
Es soll Menschen geben, die sich an ihre vertraglichen Verpflichtungen halten möchten. Genau genommen beruht ein wesentlicher Teil unseres geordneten Zusammenlebens darauf, daß Verträge eingehalten werden.

MoinMoin

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Antw:Kündigung TVÖD-P
« Antwort #8 am: 28.11.2018 14:45 »
Deswegen sollte ja auch ein Aufhebungsvertrag angestrebt werden und meine Kommentare waren als Stärkung der Verhandlungsposition für die TE gedacht, nicht als Aufruf zum Vertragsbruch.
Allerdings könnte es ja auch sein, dass urplötzlich Gründe für eine BGB konforme, nicht fristgerechte Kündigung auftauchen.....