Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
IKT Angestellter E9C
wgb:
Guten Tag
Ich hatte 2017 den Antrag gestellt wegen Überleitung nach neuer Entgeltordnung. Ich wurde von E9b in E9c übergeleitet. Allerdings bin ich Angestellter in der Informationsverarbeitung. Nun habe ich erfahren, dass man dann eigentlich in die E10 hätte übergeleitet werden müssen. Stimmt das? Hat mein AG sich hier eventuell vertan? Die Überleitung erfolgte von 9b(IVB 1A) zu 9c.
Spid:
Eine Überleitung in E9c war völlig ausgeschlossen und eine Überleitung in E10 fand ausschließlich aus der E10 statt.
wgb:
Oh ok danke für die Info. Dann sollte ich wohl froh sein. Hatte mich auch gewundert, da in der Ego bei IKT keine E9c steht.
Hasentreter:
Eine Überleitung fand immer statt. Falls du einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b gestellt hattest, hätte es zu einer Höhergruppierung kommen können. Sollte dies geschehen sein und die Stelle der E10 Fg. 1 zugeordnet worden sein und du die Voraussetzung "abgeschlossene Hochschulbildung" nicht erfüllen, wäre eine Eingruppierung in E9c denkbar.
Wenn ich mich irre, korregiert mich bitte.
Gemeindefuzzi:
--- Zitat von: wgb am 27.11.2018 15:56 ---Guten Tag
Ich hatte 2017 den Antrag gestellt wegen Überleitung nach neuer Entgeltordnung. Ich wurde von E9b in E9c übergeleitet. Allerdings bin ich Angestellter in der Informationsverarbeitung. Nun habe ich erfahren, dass man dann eigentlich in die E10 hätte übergeleitet werden müssen. Stimmt das? Hat mein AG sich hier eventuell vertan? Die Überleitung erfolgte von 9b(IVB 1A) zu 9c.
--- End quote ---
Eine Überleitung hätte nach 9b stattfinden müssen.
Ein Antrag nach 29b TVÜ-VKA kann NIEMALS nach 9c führen, weil es für IKT-Beschäftigte keine 9c gibt.
Aufgrund des Antrages musste eine Neubewertung der Stelle erfolgen, da die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der IKT völlig neu vereinbart wurden. Diese führte bei unveränderten Tätigkeiten "in der Regel" in eine höhere Entgeltgruppe und wirkt immer auf den 1.1.17 zurück (Achtung Stufe).
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