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Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung

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Ludmilla:
Heyho meine Lieben,

Die Woche flatterte bei mir eine neue Bezügemitteilung mit der Jahressonderzahlung ins Haus.
Da ich mir nicht ganz sicher bin ob ich mich richtig informiert und richtig gerechnet habe, wollte ich mal fragen, ob mir jemand mit der Summe meiner Jahressonderzahlung weiterhelfen kann.

Folgende Informationen:

TV-L vom 01.08.17 bis 31.07.18
(1528,26 Brutto von 01/18 bis 31.07.18)

TVÖD seit 01.08.18 (2917,80 - Brutto)

Ist hier eventuell jemand, der mir auf die Sprünge helfen könnte, wie hoch meine Jahressonderzahlung ausfallen müsste?


Ich sag schon mal danke :-*

Lars73:
Wurde der Arbeitgeber gewechselt? Welche Entgeltgruppe ist es im TVöD?

D-x:
Geht denn ein Übergang vom TV-L in den TVöD ohne Arbeitgeberwechsel überhaupt?
Da ich die 2917,80€ in der aktuellen Tabelle nicht finde, ist es eventuell eine Teilzeitbeschäftigung (E9a / 80%)?

Bei Arbeitgeberwechsel müsste die Berechnung anhand des Prozentsatzes (bis E8 --> 79,51%, bis E12 70,28%, sonst 51,78%) vorgenommen werden und dann auf 5/12 heruntergerechnet werden, da das Arbeitsverhältnis nur 5 Monate in diesem Jahr bestand.

Das ist bisher aber eben eher Spekulation, bis der Sachverhalt nachvollziehbar geschildert wird.

Ludmilla:

--- Zitat von: Lars73 am 28.11.2018 06:59 ---Wurde der Arbeitgeber gewechselt? Welche Entgeltgruppe ist es im TVöD?

--- End quote ---

Nein, hat bzw findet beides bei der Stadt statt.
Anerkennungsjahr und seit 01/08 als Erzieher, demnach die Entgeltgruppe S8a


--- Zitat von: D-x am 28.11.2018 08:45 ---Geht denn ein Übergang vom TV-L in den TVöD ohne Arbeitgeberwechsel überhaupt?
Da ich die 2917,80€ in der aktuellen Tabelle nicht finde, ist es eventuell eine Teilzeitbeschäftigung (E9a / 80%)?

Ich habe mein Anerkennungsjahr zur Erzieherin absolviert und bin dann anschließend als Erzieher angestellt worden, Entgeltgruppe S8A - Stufe 2.

Bei Arbeitgeberwechsel müsste die Berechnung anhand des Prozentsatzes (bis E8 --> 79,51%, bis E12 70,28%, sonst 51,78%) vorgenommen werden und dann auf 5/12 heruntergerechnet werden, da das Arbeitsverhältnis nur 5 Monate in diesem Jahr bestand.

Das ist bisher aber eben eher Spekulation, bis der Sachverhalt nachvollziehbar geschildert wird.

--- End quote ---

Ludmilla:
Jemand eine Idee?

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