Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Stufenzuordnung?
Spid:
Einschlägige Berufserfahrung muß, förderliche Berufserfahrung kann berücksichtigt werden.
Rüdiger W.:
Vielen Dank. Sie haben mir weitergeholfen.
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