Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung Stufenzuordnung?

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Spid:
Einschlägige Berufserfahrung muß, förderliche Berufserfahrung kann berücksichtigt werden.

Rüdiger W.:
Vielen Dank. Sie haben mir weitergeholfen.

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