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Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht

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Sachbearbeiter:
Hallo zusammen.

Bei der Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht heißt es:

Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Ar-beitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleich-baren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, ...

Bedeutet das ein Arbeitgeber (ein und derselbe) oder können das auch mehrere sein?
10 Jahre bei dem ersten AG (TVÖD) dann Wechsel innerhalb des TVÖD zum nächsten AG.

Spid:
Es gibt dazu noch keine relevante Rechtsprechung, ich gehe aber angesichts der Spruchpraxis des BAG eher davon aus, daß dieses darin einen unbestimmten Artikel und kein Zahlwort erkennen und entsprechende Zeiten aufsummieren würde.

Miau!:

--- Zitat von: Sachbearbeiter am 28.11.2018 11:16 ---Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Bei der Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht heißt es:

Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit...
--- End quote ---

Da bin ich ja beruhigt...

Sachbearbeiter:

--- Zitat von: Spid am 28.11.2018 11:31 ---Es gibt dazu noch keine relevante Rechtsprechung, ich gehe aber angesichts der Spruchpraxis des BAG eher davon aus, daß dieses darin einen unbestimmten Artikel und kein Zahlwort erkennen und entsprechende Zeiten aufsummieren würde.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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