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Elternzeit (1 Monat) - Stufenlaufzeit, Jahressonderzahlung, Jahresurlaub
TobyWonder:
Hallo Zusammen! :)
Mir ist durchaus bewußt, dass das Thema im "alten" Forum schon ein paar Mal behandelt wurde. Damals hat mich das noch nicht tangiert.
Ich möchte 2019 einen Monat Elternzeit nehmen (Lebensmonat ungleich Kalendermonat...ist ja auch in den seltensten Fällen der Fall, dass das sich ungünstigerweise deckt):
-> Stufenlaufzeit:
Ich verstehe §17 so, dass die Stufenlaufzeit dann um diesen Monat gehemmt wird (da größer/gleich 1 Monat). Habe ich das richtig aufgenommen?
-> Jahressonderzahlung:
Wenn das mit der Stufenlaufzeit von mir richtig ermittelt wurde, wäre das bissl blöd, da es dann genau einen Teil der Bemessungsgrundlage betreffen würde. (Ohne Elternzeit: next Level ab 01.08.; Mit Elternzeit: next Level ab 01.09.). Deute ich das ebenfalls korrekt?
-> Jahresurlaub:
Da wie eingangs erwähnt die Lebensmonate nicht deckungsleich sind mit den Kalendermonaten, sollte das unschädlich sein. D.h. keine Kürzung des Jahresurlaubs um 1/12. Richtig?
Abhängig von den Antworten werde ich meine Elternzeit-Planung ein wenig umdisponieren müssen.
Besten Dank im Voraus.
VG
LehrerInNRW:
Meiner Meinung nach:
Zum den ersten Fragen: Ja
Zur dritten Fragn: Ich würde sagen den Urlaubsanspruch wird gekürzt. Wieso solltest du in dem Erziehungsurlaub Urlaubsansprüche erwerben? Der Urlaubsanspruch bezieht sich nicht auf Monate sondern auf Tage?
Generell hinkt deine Idee daran, dass man nicht nur einen Monat Elterngeld beantragen kann, soweit ich weiß, muss man beide Partnermonate nehmen.
Keeper83:
Die Stufenlaufzei hat sich bei mir tatsächlich um 1 Monat verlängert. Nächste Stufe jetzt nicht 1.10.2019 sondern 1.11.2019. 1 Monat Elternzeit in 2018. Elternzeit gleich Lebensmonat des Kindes.
Pseudonym:
--- Zitat von: TobyWonder am 28.11.2018 14:12 ---
Ich möchte 2019 einen Monat Elternzeit nehmen (Lebensmonat ungleich Kalendermonat...ist ja auch in den seltensten Fällen der Fall, dass das sich ungünstigerweise deckt):
VG
--- End quote ---
Hallo,
nur um das richtig zu verstehen: Dein Kind ist z.B. ab 05.10.18 geboren und du möchtest aber gerne als Kalendermonat von z.B. 01.04.10- 01.05.19 Elternzeit. Korrekt?
Falls ja: kein Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld wird für Lebensmonate gewährt. Also vom 05.02 - 04.03.19.
LehrerInNRW:
--- Zitat von: Pseudonym am 28.11.2018 17:45 ---
--- Zitat von: TobyWonder am 28.11.2018 14:12 ---
Ich möchte 2019 einen Monat Elternzeit nehmen (Lebensmonat ungleich Kalendermonat...ist ja auch in den seltensten Fällen der Fall, dass das sich ungünstigerweise deckt):
VG
--- End quote ---
Hallo,
nur um das richtig zu verstehen: Dein Kind ist z.B. ab 05.10.18 geboren und du möchtest aber gerne als Kalendermonat von z.B. 01.04.10- 01.05.19 Elternzeit. Korrekt?
Falls ja: kein Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld wird für Lebensmonate gewährt. Also vom 05.02 - 04.03.19.
--- End quote ---
Das ist schlicht falsch. Natürlich wird dann Elterngeld gezahlt, das wird ggf. mit dem Gehalt verrechnet. Ich habe selber Erziehungszeiten mit dem ersten eines Monats begonnen und Elterngeld erhalten.
Es ist unklug sie zum ersten eines Monats zu beginnen, weil es die Sache nochmal komplizierter macht.
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