Autor Thema: Bewerbung  (Read 6552 times)

micha15a

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Bewerbung
« am: 28.11.2018 17:51 »
Hallo ins Forum,
ich arbeite in einer Kreisbehörde im Verkehrs- und Straßenamt u.fahre jeden Tag 125 km (62,5).Jetzt wurde dieselbe Stelle in meinem Heimatort ausgeschrieben.Hier bekomme ich die EG6 (seit gestern vorz.Stufenaufstieg 1,5 J.vorher)Hier wird die Stelle mit der E5 ausgeschr.Seit einem halben Jahr haben wir keinen Amtsleiter mehr somit erst inmal kein aktuelles A-Zeugnis möglich. Kann man das Schreiben des vorz.Stufenaufstieges (liest sich wie ein kleines A-Zeugnis)mit in die Bewerbung legen oder sieht das gleich nach Feilschen aus?
Kann man überhaupt Feilschen?

Sabine

Spid

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« Antwort #1 am: 28.11.2018 17:54 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Miau!

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« Antwort #2 am: 28.11.2018 18:18 »

ich arbeite in einer Kreisbehörde im Verkehrs- und Straßenamt u.fahre jeden Tag 125 km (62,5).Jetzt wurde dieselbe Stelle in meinem Heimatort ausgeschrieben.

Unmöglich.

Sjuda

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« Antwort #3 am: 29.11.2018 07:15 »
(...)dieselbe Stelle(...)

Höchstens die gleiche Stelle. Angesichts der unterschiedlichen Eingruppierung eher eine ähnliche Stelle.

(...)Seit einem halben Jahr haben wir keinen Amtsleiter mehr somit erst inmal kein aktuelles A-Zeugnis möglich(...)

Mache die Probleme deines Arbeitgebers nicht zu deinen Problemen. Es wird sich schon jemand finden, der eine Einschätzung trifft. Abhängig von der Bewerbungsfrist dürfte es allerdings zeitlich ziemlich knapp werden.

(...)Kann man das Schreiben des vorz.Stufenaufstieges (liest sich wie ein kleines A-Zeugnis)mit in die Bewerbung legen oder sieht das gleich nach Feilschen aus?
Kann man überhaupt Feilschen?
(...)

Niemand verbietet dir, das Schreiben als Beleg beizufügen. Insbesondere dann, wenn du so kurzfristig kein Arbeitszeugnis bekommst. Wenn die Übertragung der in der Ausschreibung beschriebenen Tätigkeiten zu einer Eingruppierung in EG5 führt, gibt es daran zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nichts zu feilschen. Spielraum eröffnet sich allerdings bei der Stufenzuordnung. Da stehen die Chancen nicht schlecht.


Kaiser80

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« Antwort #4 am: 29.11.2018 07:39 »

ich arbeite in einer Kreisbehörde im Verkehrs- und Straßenamt u.fahre jeden Tag 125 km (62,5).Jetzt wurde dieselbe Stelle in meinem Heimatort ausgeschrieben.

Unmöglich.

So unmöglich wie dein Karma! Wunder dich nicht wenn du als Stein wiedergeboren wirst...

micha15a

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« Antwort #5 am: 01.12.2018 11:11 »
vielen Dank für die Antworten. ;)

Kryne

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« Antwort #6 am: 03.12.2018 11:08 »
...Angesichts der unterschiedlichen Eingruppierung eher eine ähnliche Stelle...


Wieso vermutest du das ? In einer perfekten Welt (auf dem Papier) mag das so sein, in der Praxis ist es durchaus üblich das gleiche Stellen unterschiedlich bezahlt werden.

Bei uns werden seit Jahren alle 7er und 8er Stellen bei Neubesetzung nur noch als 6er vergütet, obwohl zu 100% die gleichen Tätigkeiten vorliegen. Den PR juckt das nicht und auch sonst macht keiner ein Fass auf, weil es den aktuellen Bestand an MA ja nicht betrifft. Wird eben einfach hingenommen.

Kann natürlich sein das bei uns alle Stellen vorher falsch bewertet waren und der AG das jetzt richtig stellt.

Spid

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« Antwort #7 am: 03.12.2018 11:31 »
...Angesichts der unterschiedlichen Eingruppierung eher eine ähnliche Stelle...


Wieso vermutest du das ? In einer perfekten Welt (auf dem Papier) mag das so sein, in der Praxis ist es durchaus üblich das gleiche Stellen unterschiedlich bezahlt werden.

Bei uns werden seit Jahren alle 7er und 8er Stellen bei Neubesetzung nur noch als 6er vergütet, obwohl zu 100% die gleichen Tätigkeiten vorliegen. Den PR juckt das nicht und auch sonst macht keiner ein Fass auf, weil es den aktuellen Bestand an MA ja nicht betrifft. Wird eben einfach hingenommen.

Kann natürlich sein das bei uns alle Stellen vorher falsch bewertet waren und der AG das jetzt richtig stellt.

Abgesehen davon, daß die Rechtsmeinung von AG und PR die Eingruppierung nicht berührt, dürfte @Sjudas Auffassung, daß es sich nicht um dieselbe Stelle handelt, bei allen, die der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind, unstrittig sein.

MoinMoin

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« Antwort #8 am: 03.12.2018 12:41 »
Bei uns werden seit Jahren alle 7er und 8er Stellen bei Neubesetzung nur noch als 6er vergütet, obwohl zu 100% die gleichen Tätigkeiten vorliegen. Den PR juckt das nicht und auch sonst macht keiner ein Fass auf, weil es den aktuellen Bestand an MA ja nicht betrifft. Wird eben einfach hingenommen.
Was soll der PR machen? Wenn der MA nicht mit einer Beschreibung seiner auszuübenden Tätigkeiten um die Ecke kommt, kann der PR doch nichts machen. Klar kann er allen Mitarbeitern erklären, dass sie eben diese (inkl. Zeitanteile) mal überprüfen lassen können.
Kann natürlich sein das bei uns alle Stellen vorher falsch bewertet waren und der AG das jetzt richtig stellt.
Das wäre dann die tarifrechtliche korrekte Erklärung.

Kryne

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« Antwort #9 am: 03.12.2018 12:48 »
...Angesichts der unterschiedlichen Eingruppierung eher eine ähnliche Stelle...


Wieso vermutest du das ? In einer perfekten Welt (auf dem Papier) mag das so sein, in der Praxis ist es durchaus üblich das gleiche Stellen unterschiedlich bezahlt werden.

Bei uns werden seit Jahren alle 7er und 8er Stellen bei Neubesetzung nur noch als 6er vergütet, obwohl zu 100% die gleichen Tätigkeiten vorliegen. Den PR juckt das nicht und auch sonst macht keiner ein Fass auf, weil es den aktuellen Bestand an MA ja nicht betrifft. Wird eben einfach hingenommen.

Kann natürlich sein das bei uns alle Stellen vorher falsch bewertet waren und der AG das jetzt richtig stellt.

Abgesehen davon, daß die Rechtsmeinung von AG und PR die Eingruppierung nicht berührt, dürfte @Sjudas Auffassung, daß es sich nicht um dieselbe Stelle handelt, bei allen, die der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind, unstrittig sein.

Ich bezog mich nicht auf das Thema "dieselbe Stelle", sondern auf seine Anmerkung bezüglich der Eingruppierung.

Ich weiß das du deine Makro Taste mit der Rechtsmeinung des AG sehr gerne betätigst, in der Praxis zählt trotzdem was jemand am Ende auf das Konto überwiesen bekommt und da ist es völlig ohne Belang welche Tätigkeiten er ausübt, denn der AG tätigt die Überweisung auf das Konto. Ohne den Rechtsweg einzuschlagen, wird sich daran eben nichts ändern.

Und solange der AG genug Leute findet die ohne zu murren eine 6er Bezahlung für 8er Tätigkeiten hinnehmen wird er das natürlich weiterhin so tun.

Spid

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« Antwort #10 am: 03.12.2018 12:57 »
Da die Eingruppierung von der Rechtsmeinung des AG unabhängig ist, können zwei identische auszuübende Tätigkeiten nur dann zu unterschiedlichen Eingruppierungen führen,
- aufgrund der Nichterfüllung einer zu erfüllenden Voraussetzung in der Person oder
- aufgrund von Überleitungstatbeständen.
In allen übrigen Fällen kann das schlicht und ergreifend nicht vorkommen. Das ist auch in der Praxis so - denn auch dort ist die Eingruppierung von Zahlungen des AG unabhängig.

Und wer im Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzen möchte, muß sich nicht wundern, wenn er irgendwann entrechtet ist.

MoinMoin

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« Antwort #11 am: 03.12.2018 13:07 »
Ich weiß das du deine Makro Taste mit der Rechtsmeinung des AG sehr gerne betätigst, in der Praxis zählt trotzdem was jemand am Ende auf das Konto überwiesen bekommt und da ist es völlig ohne Belang welche Tätigkeiten er ausübt, denn der AG tätigt die Überweisung auf das Konto. Ohne den Rechtsweg einzuschlagen, wird sich daran eben nichts ändern.
Eben, denn die tarifliche Eingruppierung ist unabhängig davon wieviel der AG mir überweist.
Und solange der AG genug Leute findet die ohne zu murren eine 6er Bezahlung für 8er Tätigkeiten hinnehmen wird er das natürlich weiterhin so tun.
So sieht es aus, wer sich Geld "klauen" läßt und nichts dagegen unternimmt, dem kann ein PR auch nicht helfen.

nichts_tun

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« Antwort #12 am: 03.12.2018 20:29 »
Und wer im Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzen möchte, muß sich nicht wundern, wenn er irgendwann entrechtet ist.

Das kommt jetzt in mein (imaginäres) Poesiealbum. ;D

Fabs

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« Antwort #13 am: 04.12.2018 10:30 »
Unabhängig von den Meinungen zur Eingruppierung muss ich bei 125km täglichem Arbeitsweg doch nicht lang rechnen... Ich hoffe du hast dich bereits beworben und nimmst das eventuell niedrigere Entgelt hin.

Bei Anerkennung von Stufenlaufzeiten kann man sicherlich "feilschen", sprich der künftige Arbeitgeber kann die Stufe aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis komplett übernehmen. Das Schreiben über den vorzeitigen Stufenaufstieg kannst du natürlich als Anlage anhängen und dafür den Grund auch im Anschreiben benennen, nämlich dass du kein aktuelles Arbeitszeugnis hast, dafür aber diese Bewertung.