Die Fünftelregelung bringt meiner Meinung nach nichts - zumindest nicht im höheren Dienst.
Denn nun ist man ja mindestens in A13 Stufe 6 und hat ein Jahresgehalt von 56.084 Euro.
Da ab 55.961 Euro der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, ist jeder weitere Euro mit 42 % zu versteuern.
Damit ist es unerheblich, ob ich nur 1/5 meiner Nachzahlung ansetze oder die gesamte Summe. Die Nachzahlung wird immer mit 42 % versteuert.
(PS: Bei dieser kurzen Rechnung wurde der Einfachheit halber das Jahresbrutto dem zu versteuerenden Einkommen gleich gesetzt. Tatsächlich vermindert sich das zvE z.B. durch Pendlerpauschale, PKV-Beiträge usw.
Je nachdem viel man Absetzen kann, könnte dann bei der Fünftelregelung doch noch etwas herausspringen)
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!