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[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG

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charlychaplin:

--- Zitat von: LehrerBW am 19.03.2019 17:56 ---Habt ihr auch überdurchschnittlich viel Steuern zahlen müssen auf die Rückzahlung des Absenkungsbetrags?

--- End quote ---

Ja! Bei mir waren es 42,23 %  :o

bigbroen:
In meiner April Bezügemitteilung ist die Nachzahlung drin. Dir steht seit heute im lbv Kundenportal. Bin Beamter des Landes.

OE:
Ich will ja nicht anmaßend sein, zumal auch vor 2015 "freiwillig" nachgezahlt wird.

Aber bei Lohnnachzahlungen muss der Arbeitgeber auch den "Steuerschaden" ausgleichen. Wie sieht es eigentlich bei der Besoldung aus? Ist das dort anders?

Und wie sieht es mit entgangenen Zinsgewinnen aus? (wobei die sowieso bei null liegen  >:()

OE

Henry81:
Habt ihr den Kommentar auf der Rückseite der Anlage gelesen?
Man könnte also ggf. mit einer Lohnsteuernachzahlung rechnen.

Sofern die Nachzahlung mehrere Kalenderjahre umfasst, kann es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG handeln. Dann ist die Lohnsteuer gem. § 39b Abs. 3 S. 9 EStG zu ermäßigen (sog. Fünftelungsregelung). Eine maschinelle Prüfung, in welchen Fällen die Fünftelungsregelung einschlägig ist, ist dem LBV nicht möglich. Die Nachzahlung wurde daher als sonstiger Bezug ohne Anwendung der Fünftelungsregelung dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Dies kann im Einzelfall zu einem höheren Steuerabzug führen. Im Wege der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung (hier: Veranlagungszeitraum 2019) kann durch das zuständige Finanzamt endgültig überprüft werden, inwieweit tatsächlich ein Fall der sog. Fünftelungsregelung gegeben ist. 

OE:
Die Fünftelregelung bringt meiner Meinung nach nichts - zumindest nicht im höheren Dienst.

Denn nun ist man ja mindestens in A13 Stufe 6 und hat ein Jahresgehalt von 56.084 Euro.
Da ab 55.961 Euro der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, ist jeder weitere Euro mit 42 % zu versteuern.
Damit ist es unerheblich, ob ich nur 1/5 meiner Nachzahlung ansetze oder die gesamte Summe. Die Nachzahlung wird immer mit 42 % versteuert.

(PS: Bei dieser kurzen Rechnung wurde der Einfachheit halber das Jahresbrutto dem zu versteuerenden Einkommen gleich gesetzt. Tatsächlich vermindert sich das zvE z.B. durch Pendlerpauschale, PKV-Beiträge usw.
Je nachdem viel man Absetzen kann, könnte dann bei der Fünftelregelung doch noch etwas herausspringen)

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

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