Autor Thema: [BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG  (Read 21217 times)

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #15 am: 04.02.2019 13:52 »
Das Finanzministerium BW ist der Auffassung, dass keine neue gesetzliche Regelung für die Auszahlung notwendig ist. Die Rechtsgrundlage zur Auszahlung ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch der Verzicht auf die Einrede der Verjährung bedürfe ebenfalls keiner gesetzlichen Grundlage. Eines der Spitzeninstitute der baden-württembergischen Gemeinden empfiehlt seinen Mitgliedsgemeinden, analog dem Land zu verfahren und die "einbehaltene" abgesenkte Eingangsbesoldung der Jahre 2013 bis 2017 auszuzahlen.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 426
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #16 am: 13.03.2019 15:56 »
Bin ja mal gespannt, ob ich was bekomme, als ehemaliger Kommunal BW Beamte, der Widerspruch eingelegt hatte.  :-\
Nun kam gestern ein Brief, indem mir mitgeteilt wurde, dass mein ehemaliger Dienstherr (Landkreis) analog zum Land die Nachzahlung handhaben wird, also mit Verzicht auf die Einrede der Verjährung und auch ohne Widerspruch.
Nur noch mitgeliefertes Formular ausfüllen und zurück schicken. Dann gibts hoffentlich bald Geld.  ;D

xnor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #17 am: 19.03.2019 10:33 »
Ich habe eben meine Gehaltsmitteilung für April erhalten, auf der die Nachzahlung der Absenkungsbeträge bereits enthalten ist. :D

charlychaplin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #18 am: 19.03.2019 11:25 »
Ich habe eben meine Gehaltsmitteilung für April erhalten, auf der die Nachzahlung der Absenkungsbeträge bereits enthalten ist. :D

Habe diese Nachricht auch erhalten. Ging ja doch schneller als gedacht. 8)

LehrerBW

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 545
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #19 am: 19.03.2019 17:56 »
Habt ihr auch überdurchschnittlich viel Steuern zahlen müssen auf die Rückzahlung des Absenkungsbetrags?

charlychaplin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #20 am: 19.03.2019 18:24 »
Habt ihr auch überdurchschnittlich viel Steuern zahlen müssen auf die Rückzahlung des Absenkungsbetrags?

Ja! Bei mir waren es 42,23 %  :o

bigbroen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #21 am: 19.03.2019 19:43 »
In meiner April Bezügemitteilung ist die Nachzahlung drin. Dir steht seit heute im lbv Kundenportal. Bin Beamter des Landes.

OE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #22 am: 21.03.2019 11:01 »
Ich will ja nicht anmaßend sein, zumal auch vor 2015 "freiwillig" nachgezahlt wird.

Aber bei Lohnnachzahlungen muss der Arbeitgeber auch den "Steuerschaden" ausgleichen. Wie sieht es eigentlich bei der Besoldung aus? Ist das dort anders?

Und wie sieht es mit entgangenen Zinsgewinnen aus? (wobei die sowieso bei null liegen  >:()

OE

Henry81

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #23 am: 22.03.2019 08:14 »
Habt ihr den Kommentar auf der Rückseite der Anlage gelesen?
Man könnte also ggf. mit einer Lohnsteuernachzahlung rechnen.

Sofern die Nachzahlung mehrere Kalenderjahre umfasst, kann es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG handeln. Dann ist die Lohnsteuer gem. § 39b Abs. 3 S. 9 EStG zu ermäßigen (sog. Fünftelungsregelung). Eine maschinelle Prüfung, in welchen Fällen die Fünftelungsregelung einschlägig ist, ist dem LBV nicht möglich. Die Nachzahlung wurde daher als sonstiger Bezug ohne Anwendung der Fünftelungsregelung dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Dies kann im Einzelfall zu einem höheren Steuerabzug führen. Im Wege der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung (hier: Veranlagungszeitraum 2019) kann durch das zuständige Finanzamt endgültig überprüft werden, inwieweit tatsächlich ein Fall der sog. Fünftelungsregelung gegeben ist. 


OE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:[BW] Abgesenkte Eingangsbesoldung - Entscheidung BVerfG
« Antwort #24 am: 25.03.2019 17:03 »
Die Fünftelregelung bringt meiner Meinung nach nichts - zumindest nicht im höheren Dienst.

Denn nun ist man ja mindestens in A13 Stufe 6 und hat ein Jahresgehalt von 56.084 Euro.
Da ab 55.961 Euro der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, ist jeder weitere Euro mit 42 % zu versteuern.
Damit ist es unerheblich, ob ich nur 1/5 meiner Nachzahlung ansetze oder die gesamte Summe. Die Nachzahlung wird immer mit 42 % versteuert.

(PS: Bei dieser kurzen Rechnung wurde der Einfachheit halber das Jahresbrutto dem zu versteuerenden Einkommen gleich gesetzt. Tatsächlich vermindert sich das zvE z.B. durch Pendlerpauschale, PKV-Beiträge usw.
Je nachdem viel man Absetzen kann, könnte dann bei der Fünftelregelung doch noch etwas herausspringen)

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!