persönliche Zulage

Begonnen von sola, 29.11.2018 07:19

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sola

Die Mitarbeiterin ist in ihrem alten Aufgabenbereich nicht mehr tätig. Es gibt eine Stellenbeschreibung des Vorgängers der neuen Stelle (Bewertet nach EG10). Diese Aufgaben übt sie aus. Zur Qualität der Arbeit habe ich keine Info.

sola

Zitat von: sola in 29.11.2018 09:28
Die Mitarbeiterin ist in ihrem alten Aufgabenbereich nicht mehr tätig. Es gibt eine Stellenbeschreibung des Vorgängers der neuen Stelle (Bewertet nach EG10). Diese Aufgaben übt sie aus. Zur Qualität der Arbeit habe ich keine Info.

um das nochmal zu ergänzen: Die Mitarbeiterin ist die einzige Person in dem Amt, die diese Tätigkeit ausübt. Wenn Teile davon noch nicht ausgeübt wurden, dann weil sie noch nicht angefallen sind. Jährlich wiederkehrende Aufgaben, die z.B. jeweils im August erledigt werden müssen, hat sie verständlicherweise noch nicht ausgeübt. im Jahr 2019 um die Zeit hat sie sie aber auszuüben. Bis zur vollständigen Ausübung aller in der Stellenbeschreibung aufgeführten Aufgaben kann es zwei Jahre dauern, da viele davon saisonal sind.

Miau!

Soll das jetzt eine Art besonderer Härte o.ä. aufzeigen, die es unausweichlich erscheinen lässt, diese Frau umgehend hochzugruppieren?

sola

von Höhergruppierung kann in dem SV keine Rede sein..

Miau!

Aber die sofortige Gewährung der Zulage scheint ja trotz noch nicht erfolgter vollumfänglicher Aufgabenübertragung das unbedingte Ziel zu sein; hier offensichtlich durch die künstliche Schaffung eines angeblich nicht aufzulösenden Problems.

sola

Die Frage, die ich mir stellte ist eben, ob durch die Umsetzungsverfügung auch konkludent die Aufgabe übertragen wurde, oder ob es einen (weiteren) Akt der Übertragung gibt. Wenn dem so ist und die Übertragung der Tätigkeiten separat ausgesprochen werden muss, dann bin ich schlauer als zuvor und kann damit arbeiten.

Lars73

Aus der zitierten Umsetzungverfügung ist keine umfassende Aufgabenübertragung zu entnehmen. Zumindest gerichtlich wird man mit dem Argument der konkludenten Aufgabenübertragung wenig Chancen haben.

Also fragen welche Aufgaben wahrgenommen werden sollen. Wenn es die aus der Stellenbeschreibung mit E10 sind (auch in den entsprechenden Zeitanteilen) ist es klar. Ansonsten wurde schon beschrieben was zu machen ist. Man kann auch schriftlich die Zulage einfordern und dort schrieben, dass man davon ausgeht, dass dies die zu erfüllenden Aufgaben sind. Aber letztlich braucht man ein entsprechendes Signal der dazu befugten Stelle, dass die Aufgaben nach E10 (vorübergehend) übertragen werden sollen.

sola


Spid

Ist der AG seiner Verpflichtung nach §3 NachwG nachgekommen?

sola

Außer der genannten Umsetzungsverfügung hat die Mitarbeiterin keine weitere Nachricht erhalten seither.

Spid

Wäre es nicht am PR, solch grob rechtswidriges Verhalten des AG zu rügen?

sola

kann es nicht sein, dass die Umsetzungsverfügung ausreichend ist?

Spid

Aufgrund der Sachverhaltsschilderung: nein!

sola

ich werde es ansprechen. Danke.