Die Frage, die ich mir stellte ist eben, ob durch die Umsetzungsverfügung auch konkludent die Aufgabe übertragen wurde, oder ob es einen (weiteren) Akt der Übertragung gibt. Wenn dem so ist und die Übertragung der Tätigkeiten separat ausgesprochen werden muss, dann bin ich schlauer als zuvor und kann damit arbeiten.