Hallo Bommel,
ich kann dir an dieser Stelle jetzt nur aus der Erfahrung berichten, wie es bei mir gewesen ist.
Wir mussten damals unsere Mietverträge einreichen, anhand dessen wurde festgestellt ob wir trennungsgeldberechtigt sind.
Ich nehme an, dass das bei dir der Fall ist, die sichere Antwort kann Dir aber deine künftige Behörde geben (einfach anrufen und nachfragen).
Es gab damals für jeden Abschnitt (nach jeder neuen Abordnung), bei uns an den ersten 14 Tagen immer ca. 24€ pro Tag und für die darauf folgenden Tage ca. 8,10€ pro Tag an Trennungsgeld. Die Summe etc. hängt u.a. aber davon ab, ob du mit voller Verpflegung untergebracht wirst oder ein Teil der Verpflegung gestellt wird. Genaueres gibt dir das Internet.
Zusätzlich zum Trennungsgeld wurden bei ledigen, für jeden vollen Monat der Abordnung, eine Familenheimfahrt übernommen. Bei verheiratet meine ich, dass es zwei pro Monat waren.
Wenn du hierzu eine passende Antwort brauchst, kann ich Dir nur raten,
wie oben genannt, bei deiner Einstellungsbehörde anzurufen.
Klar ist, dass mir niemand bekannt ist, der einen finanziellen Nachteil hatte, ich würde eher sagen, dass am Monatsende sogar noch etwas mehr Geld auf dem Konto ankam. Den Preis den man dafür zahlt, ist hingegen die getrennte Zeit von der Familie und Freunden.