Autor Thema: Duales Studium - Dienstanwärter  (Read 5515 times)

Bommel100715

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Duales Studium - Dienstanwärter
« am: 29.11.2018 09:43 »
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich hätte zwei Fragen und hoffe dass ein Experte unter euch/Ihnen mir diese beantworten kann.

Ich werde zum 1. September 2019 ein duales Studium bei einer Berufsgenossenschaft (VBG München) beginnen. Während dieses dreijährigen Studiums bin ich Dienstordnungsangestellter auf Widerruf (DO-Angestellter, es gelten die Regelungen/Besoldungen für Bundesbeamte). Die Besoldungsgruppe während des Studiums lautet AW9.

Ich lebe mit meiner Partnerin und unserer gemeinsamen Tochter zusammen, d.h. eine ganz "normale" Familie mit einem Unterschied: Wir sind noch nicht verheiratet. Die Kindergeldempfängern ist meine Partnerin, anspruchsberechtigt sind wir natürlich beide.

Das Studium besteht aus Praxisphasen (in der Verwaltung) und Präsenzphasen (Akademie in NRW). Die Phasen dauern immer mehrere Wochen an.

Meine Fragen:

1. Habe ich Anspruch auf Familienzuschlag? Wenn ja, nach welcher Stufe und diese würde welchen Betrag bedeuten?

2. Habe ich Anspruch auf andere "Unterstützungen/Gelder", gerade mit Blick auf die langen Abwesenheiten von meiner Familie aufgrund der Präsenzphasen an der Akademie in NRW? Heimfahrten/Reisekosten, Trennungsgeld?

Schon einmal vielen Dank für eure/Ihre Mühe :-)

VeuHin

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Antw:Duales Studium - Dienstanwärter
« Antwort #1 am: 10.12.2018 20:42 »
Hallo Bommel,

ich kann dir an dieser Stelle jetzt nur aus der Erfahrung berichten, wie es bei mir gewesen ist.

Wir mussten damals unsere Mietverträge einreichen, anhand dessen wurde festgestellt ob wir trennungsgeldberechtigt sind.

Ich nehme an, dass das bei dir der Fall ist, die sichere Antwort kann Dir aber deine künftige Behörde geben (einfach anrufen und nachfragen).

Es gab damals für jeden Abschnitt (nach jeder neuen Abordnung), bei uns an den ersten 14 Tagen immer ca. 24€ pro Tag und für die darauf folgenden Tage ca. 8,10€ pro Tag an Trennungsgeld. Die Summe etc. hängt u.a. aber davon ab, ob du mit voller Verpflegung untergebracht wirst oder ein Teil der Verpflegung gestellt wird. Genaueres gibt dir das Internet.

Zusätzlich zum Trennungsgeld wurden bei ledigen, für jeden vollen Monat der Abordnung, eine Familenheimfahrt übernommen. Bei verheiratet meine ich, dass es zwei pro Monat waren.

Wenn du hierzu eine passende Antwort brauchst, kann ich Dir nur raten,
 wie oben genannt, bei deiner Einstellungsbehörde anzurufen.
Klar ist, dass mir niemand bekannt ist, der einen finanziellen Nachteil hatte, ich würde eher sagen, dass am Monatsende sogar noch etwas mehr Geld auf dem Konto ankam. Den Preis den man dafür zahlt, ist hingegen die getrennte Zeit von der Familie und Freunden.