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Recht auf Einsicht Stellenbewertung

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N00R:
In unserer Verwaltung sind einige Stellenbeschreibungen auf den Weg gebracht worden. Bewertet werden die Stellenbeschreibungen durch eine externe Firma.
Nun wünschen einige Angestellte die Einsicht in die Stellenbewertung. Die Dienststelle vertritt jedoch die Ansicht, dass die Angestellten kein Recht auf Einsicht in die Stellenbewertung haben.

Ist das tatsächlich so? Es sollte doch dort nichts zu verbergen geben.

Danke für Eure Hilfe!

Miau!:
Die Bewertung sollte ja wohl Teil der Personalakte sein, für die es ohnehin Einsichtsrecht gibt.

Spid:
Es gibt keinen Anspruch.

Sjuda:
Aus welchem Grund sollten die Gutachten in der Personalakte enthalten sein? Die Gutachten verhelfen dem Arbeitgeber, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bei Übertragung bestimmter Tätigkeiten zu bilden.

Für die Personalakte ist es ausreichend, zu dokumentieren, wann welche Tätigkeiten mit welchen Zeitanteilen übertragen worden sind. Es wäre geradezu dumm, dem Beschäftigten das Gutachten zugänglich zu machen. Dieser hat auf Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen doch die Möglichkeit, selbst ein Gutachten anfertigen zu lassen.

D-x:

--- Zitat von: Sjuda am 29.11.2018 13:56 ---Aus welchem Grund sollten die Gutachten in der Personalakte enthalten sein?
--- End quote ---
Miau! bezog sich dabei mit ziemlicher Sicherheit wie üblich auf die wörtlich genannte Bewertung, also die EG, nicht auf das ebenfalls mit ziemlicher Sicherheit gemeinte Gutachten bzw. den Einschätzungen, warum es zur vorliegenden Bewertung gekommen ist.


--- Zitat von: Sjuda am 29.11.2018 13:56 ---Es wäre geradezu dumm, dem Beschäftigten das Gutachten zugänglich zu machen.
--- End quote ---
Eine Aufnahme in die Personalakte halte ich auch für fragwürdig, gerade wenn diese in Papier geführt wird, würde das nicht zur 'schlanken Verwaltung' beitragen :-)
Das Gutachten dem Beschäftigten zukommen zu lassen, würde ich jedoch als sinnvoll empfinden. Das vor dem Hintergrund der Transparenz und Offenheit, gerade, wenn sich der Arbeitgeber sicher ist, dass das Gutachten und somit die Eingruppierung korrekt ist. So könnte Misstrauen schnell beseitigt werden, anstatt dem Arbeitnehmer den Aufwand aufzugeben, selbst ein Gutachten einzuholen.
Dass ein solcher Anspruch aber eben nicht besteht, ist mir klar.

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