Hallo,
wenn man i. R. einer sachgrundlosen Befristung bei einer Landesbehörde für ein Jahr und 5,5 Monate angestellt war und das Ende dieser Beschäftigung länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegt, darf man wann wieder sachgrundlos bei einer anderen Landesbehörde desselben Landes angestellt werden?
Danke.
Gruß