Autor Thema: Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt  (Read 98596 times)

HerrRossi70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Das hat mir heute jemand von unserer Autobahnniederlassung erzählt. Und eins habe ich aus gefühlten 10 Umstrukturierungen gelernt. An jedem noch so absurd klingendem Gerücht war immer etwas dran.

Mal abwarten.

Aber so wie die gar nix in Punkto attraktiven Tarif auf die Backen kriegen, ist das doch schon verdächtig oder? Ich fühle mich nun wahrlich nicht umworben. Die Führungsspitze unseres Betriebes soll zudem kürzlich geäußert haben, niemanden auch nur ansatzweise zu einem Wechsel raten zu können.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Ich finde das Verhalten in Sachen Tarifvertrag auch verdächtig. Und ich befürchte, die Länder können uns dann auch nicht mehr so recht gebrauchen. Ist ja klar, was dann passiert . Die Zeche für eine solche Megaschweinerei würden wir zahlen. Kann mir das aber noch nicht so recht vorstellen. Wenn ich allerdings lese, es solle das vergaberecht in irgendeiner Form angepasst werden, dann kann man erahnen, dass dies auf Personaleinsparungen hinwirken soll.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Bei uns ist es so, dass Mitarbeiter, die in Standorten beschäftigt sind, die sich nicht im Standortkonzept der AGB befinden, nur freiwillig zur AGB wechseln müssen. Lediglich Mitarbeiter aus Niederlassungen und Außenstellen, die sich im Standortkonzept der AGB wieder finden, können wechseln, bzw. werden gestellt, sofern über 50% Autobahnaufgaben wahrgenommen werden.


Dadurch werden deutlich weniger als 15.000 Mitarbeiter zum 01.01.2021 von den Landesbetrieben zur AGB wechseln. Die Mitarbeiter, die sich bei den nicht im Standortkonzept vorkommenden Außenstellen mit Autobahnaufgaben befassen, sollen ihre Projekte auch weiter bearbeiten und arbeiten für die AGB als Auftragsverwaltung- und werden zu 100% von der AGB gezahlt- das sind die Mitarbeiter, die Herr Scheuer in dem Artikel des Handelsblattes mit "bewährter Expertise vor Ort" meinte.

So hat es mir ein Gewerkschafter erzählt, der nahe an den Verhandlungen sitzt.

Dass die Mitarbeiter der bisherigen Landesbetriebe von der AGB übernommen werden müssen, steht in den entsprechenden Gesetzen (z.B. FernstrÜG §5)- ich halte die Aussage, dass die AGB niemanden mehr aus den Ländern haben möchte, vor diesem Hintergrund für falsch.
Wunden muss sich bei der ABB allerdings niemand, dass derartige Gerüchte hochkommen- bei der Null-Info-Politik, die an den Tag gelegt wird!

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Also das mit der "Expertise vor Ort" habe ich immer auf alle Mitarbeiter bezogen verstanden. Da hat sich mir nie auch nur ansatzweise der Verdacht aufgedrängt, es könne sich nur um eine bestimmte Gruppe Personen handeln. Sonst würde das ja im Gegenzug bedeuten, alle anderen, die zur GmbH wechseln, würden a.) nicht mehr vor Ort sein und b.) keine Expertise besitzen.

Bei allem Misstrauen, aber das glaube ich so nicht. Wie will man denn verbleibenden Mitarbeitern vermitteln, dass sie nicht zur GmbH gehen sollen, aber 100 % BAB-Aufgaben erfüllen ?
Das kann ich mir echt nicht vorstellen. Gibt es denn überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Standorten, die im Konzept nicht erfasst sind ? Diese könnte man doch organisatorisch einer anderen Außenstelle unterstellen. Wie auch immer.

Ich bin nur bei einem Punkt stutzig. Weshalb wird jetzt überall geschrieben, Herr Krenz halte klar am 01.01.2021 fest und betone besonders vehement, dass es bei dem Termin bliebe - entgegen seiner Aussage von vor wenigen Tagen, als er just diesen Termin sehr stark anzweifelte..... komische Sache.

Und auch komisch, dass es keinerlei Bemühungen um Informationsverteilung und auch keinerlei Hinweise, Termine oder auch nur geringste Wortfetzen im Internet zu finden gibt, die über die Tarifverhandlungen nach dem 05.04.2019 hinausgehen. Null, Nada, Niente, rein gar nix  !!! Was könnte der Grund sein ?
Weshalb wird hier eine solche Stillstandspolitik gefahren ?
Will man doch noch gewaltig am Ruder drehen um das große Schiff woanders hinzubewegen ?
Und inwiefern könnte hierbei ein Tarifvertrag stören, der bereits feststünde ?

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Laut der App haben die Gewerkschaften wohl einen gewissen Vorentwurf eines Tarifvertrages vorgelegt.
Und wie sieht der aus ? Wahrscheinlich ist das geheim....

HerrRossi70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Also nach den gestrigen Informationen bin ich dann wohl raus aus denn Thema. Alle Personen mit einem BAB Anteil von mehr als 50 %, die nicht an einem zukünftigen Standort der GmbH sitzen, bekommen den Verwendungsvorschlag Land.
Müsst mich dann wohl freiwillig für die GmbH melden. Pffffff.....No Way bei der Hinhaltetaktik.
Wir haben heute einmal überschlagen, was denn die 15000 Leute (sollten es tatsächlich doch so viele werden) die GmbH im Jahr kosten.
Wir reden da im Schnitt von 1.5 Mrd Euro je Jahr.
Bei Mauteinnahmen von prognostiziert 7.2 Mrd Euro, blieben dann noch 5.7 Mrd für Bau und Betrieb.
Möge sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Ich glaube nicht, dass die GmbH soviel Geld ins Personal stecken möchte.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
von wem stammt denn diese Aussage ? Im Übrigen muss der Bund auch diejenigen bezahlen, die beim Land verbleiben und aber BAB Aufgaben erledigen !! Billiger wird das für den Bund nicht.

HerrRossi70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Welche denn genau?

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
"Alle Personen mit einem BAB Anteil von mehr als 50 %, die nicht an einem zukünftigen Standort der GmbH sitzen, bekommen den Verwendungsvorschlag Land."

HerrRossi70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
2. Quartal 2019
Mitteilung Verwendungsvorschlag
Auf Basis Ihrer bisherigen Beschäftigung und dem damit verbundenen BAB-Aufgabenanteil erhalten Sie einen Vorschlag für Ihre zukünftige Aufgabe („Verwendungsvorschlag“).
- Verwendungsvorschlag Bund: für Beschäftigte mit einem BAB-Aufgabenanteil von über 50%
- Verwendungsvorschlag Land: für Beschäftigte mit einem BAB-Aufgabenanteil von 0,1%-50% und für Beschäftigte mit einem BAB-Anteil von über 50%, deren Arbeitsort aktuell nicht im Standortkonzept des Bundes aufgeführt ist
 
Ihr späteres Widerspruchsrecht entsprechend § 613a BGB und die beamtenrechtlichen Vorgaben bleiben davon unberührt.

Info aus unserem Intranet
 

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Vielen Dank erstmal für die Info.

HerrRossi70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Kein Problem.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
wenn es wieder mal Flurfunk oder Neuigkeiten gibt, dann lasst mal hören.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Die letzte gesicherte Neuigkeit wurde bei uns kürzlich über den offiziellen Newsletter des Landesbetriebes verkündet. Gestern und heute hat "der Arbeitskreis" getagt. Es ging darum, dass in Kürze Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden- man kann sich zur AGB bewerben, um dann bis zum 01.01.2021 Mitglied in einem Transformationsteam zu werden- von denen es in jeder Niederlassung eines geben soll- es wurde dort offenbar diskutiert, welche Kriterien man als Transformer erfüllen muss/soll.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Nach langer Zeit mal wieder ein Artikel in den Medien über die GmbH, die einmal unser Arbeitgeber werden möchte:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/ueberregional/Autobahn-GmbH-stößt-bei-Kongress-in-Bonn-auf-Vorbehalte-article4113735.html


Leider überhaupt nichts Neues- außer, dass die Sprüche der Verantwortlichen immer marktschreierischer werden und mit Superlativen versehen werden:

„Der Start wird ohne Wenn und Aber zum 1. Januar 2021 erfolgen“......„pragmatische Übergangsregelungen unter Vollbetrieb“....uns schließlich gibt sich Staatssekretär Adler auch noch Phantastereien hin:

"Denn die Autobahn GmbH solle keine „Betonfraktion“ sein, sondern „Treiber von Innovationen“, so Adler. Als Beispiele nannte er smarte Konzepte zur Stauvermeidung und die Elektrifizierung des Lkw-Verkehrs durch Oberleitungen.

Vielleicht sollte Herr Adler sich erst einmal auf das Wesentliche konzentrieren- dererlei Innovationen, wie sie Herrn Adler vorschweben, sind sicher nur mit motiviertem Personal möglich- also erst einmal für die Basis sorgen, und dann in derartige Spähren  abheben.

Btw frage ich mich, was an Oberleitungs-LKW so innovativ sein soll- O-Busse gab es meines Wissens bereits in den 30er Jahren in vielen deutschen Großstädten- wirklich neu ist das nicht! Aber vielleicht wird es ja was mit den "smarten Konzepten zur Stauvermeidung"!