Autor Thema: Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt  (Read 98539 times)

alterschlingel

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Der Arbeits- / Einsatzort muss selbstverständlich vertraglich fixiert sein, so wie es jetzt auch der Fall ist. Es gibt vieles, was einen Status ausmacht und der Bund tut gut daran, keine weiteren Spielchen zu versuchen. Soll heißen:
- den Einsatzort nicht vertraglich fixieren zu wollen,
- VBL nicht auf die gleiche Art und Weise fortsetzen zu wollen,
- die Unkündbarkeit nach 15 Jahren nicht tariflich zu fixieren unter Anerkennung der bisherigen Zeiten im ö.D.,
- gehaltstechnisch nur das gleiche zu bieten wie das, was schon da ist (Besitzstandswahrung),
- die geplanten Boni nicht genauer zu benennen und einzugrenzen (viel zu vage Andeutung bislang)
- die Jahressonderzahlungen auf TVöD Bund Niveau zu belassen
- u.v.m.

Ich sehe von Hamburg bis Bayern wenig Mitarbeiter, die sich für blöd verkaufen lassen und die Billignummer mitmachen.

alterschlingel

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Keiner der 15.000 würde wohl im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aus seiner jetzigen Anstellung heraus einen Arbeitsvertrag bei einem privaten Unternehmen unterschreiben, bei dem alle Bedingungen gleich sind. Warum sollte er es dann bei der GmbH tun unter diesen Vorzeichen ? Mir fällt überhaupt kein Grund ein.

Am geilsten ist die Aussage: "Ingenieure finden sich in EG 10 bis 16 wieder"    ;D ;D ;D
Mal abgesehen davon, dass es immer nur wenige Häuptlinge geben wird (13 bis 16) , ist das doch die gleiche range wie bisher auch    :o      ...eben 10 bis 15. Wer bekommt schon die 16.... bin gespannt, wer wirklich mehr geboten bekommt. Es wäre m.M.n. besser gewesen, die Tabelle mit ganz neuen Beträgen neu zu gestalten.

Nochmal meine Frage: WO IST DER SIEG ? Wo ist der Sieg für den wechselbereiten Mitarbeiter ?
WARUM sollte ich wechseln- warum ?

Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen...

MoinMoin

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- die Unkündbarkeit nach 15 Jahren nicht tariflich zu fixieren unter Anerkennung der bisherigen Zeiten im ö.D.,
Die gibt es jetzt ja nur für alte öDler oder?
und für diese sähe die Situation wie aus?
Gibt es eigentlich wirklich diese "Unkündbarkeit"?

Beipiel: Der öD verzichtet darauf die Dinge die Ihr jetzt macht weiterhin zu machen, da kein Bedarf mehr da ist, da der Bund es macht. Was passiert dann mit euch und eurer Arbeitskraft?

alterschlingel

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Das stimmt, das betrifft die etwas älteren Semester. Aber nach Ablauf von 15 Jahren Zugehörigkeit und mit einem Mindestalter von 40 Jahren kann man nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ausgeschlossen, diese zählen nicht zu den "wichtigen Gründen". Zumindest interpretiere ich diese Definition so. Bei einem wichtigen Grund muss der AG einem schon wirklich was vorzuwerfen haben.

Also ich gebe Dir recht insofern, als dass nichts und niemand völlig sicher ist. Aber eine GmbH hat es ungleich leichter, Leute loszuwerden. Allerdings frage ich mich, wer Deutschlands Aufgaben dann noch bewältigen will. Die Länder sind personell doch schon recht ausgeblutet, die Arbeitsbelastung mitunter hoch.

Ich höre jetzt hier auf. Das führt zu nichts. Wir werden sehen, ob der Bund zur Besinnung kommt und einsieht, dass eine in sich funktionierende Autobahn GmbH auf Dauer nur dann existieren kann, wenn die Leute beitreten. Vor allem dann, wenn doch so viele in ein paar Jahren ausscheiden !!!
Ich würde nicht zu sehr auf 15.000 "Leiharbeiter" setzen, die sich dem AG nicht allzusehr verpflichtet fühlen, da sie einen Arbeitsvertrag bei den Ländern haben.

Der Tarifvertrag muss ja jetzt in Kürze erscheinen und dann kann es nur ein JA oder ein NEIN geben. Bleibt alles beim Alten und es gibt keinen echten Anreiz zu wechseln, dann wird beim Land geblieben.

MoinMoin

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Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ausgeschlossen, diese zählen nicht zu den "wichtigen Gründen". Zumindest interpretiere ich diese Definition so.
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Wenn der AG wesentlich weniger zu tun hat (weil jetzt ja ein Teil die Autobahn GmbH macht) dann liegt ja nachweislich und ganz klar eine betriebliche Erfordernis vor. Wenn er für dich im ganzen Bundesland keine andere Tätigkeit hat, dann hat er mEn sehr wohl die Möglichkeit einige von Euch aus betrieblichen Gründen fristgerecht zu kündigen (Natürlich mit Sozialauswahl etc.).
Oder anders gesagt: Ich habe keine Arbeit für dich ist ein "wichtiger Grund".

TV-Ler

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Bei einem wichtigen Grund muss der AG einem schon wirklich was vorzuwerfen haben.
Kann der AG einem Mitarbeiter "wirklich etwas vorwerfen", kann der AG immer zum Mittel der außerordentlichen Beendigungskündigung greifen.
"Unkündbarkeit" bedeutet nur, das eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist (bzw. nur unter erschwerten Bedingungen/Voraussetzungen).

alterschlingel

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Okay......vielen Dank für die Meinungen und Belehrungen.

Ich harre der Dinge, die da jetzt bald mal komme sollten....

Lady Wilmore

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...
Oder anders gesagt: Ich habe keine Arbeit für dich ist ein "wichtiger Grund".

Ich habe keine Arbeit für Dich, ist ein wichtiger Grund, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das wirtschaftlichen Zwängen unterliegt.
In der öffentlichen Verwaltung, wo die Einnahmen durch Steuergelder generiert werden und für ziemlich viele überflüssige Sachen Geld da ist, zieht das Argument wohl nicht mehr.
Soll heißen: Das Argument Wirtschaftliche Zwänge(also keine Arbeit vorhanden) zieht in der Verwaltung eher weniger.
Oder anders: Das Land darf in jedem Einzelfall gerichtsfest nachweisen, dass ein anderer Verwendungszweck ausgeschlossen ist. Auch unter Berücksichtigung einer bezahlten Fortbildung durch das Land.
Da wünsche ich ja jetzt schon viel Erfolg.


MoinMoin

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Oder anders: Das Land darf in jedem Einzelfall gerichtsfest nachweisen, dass ein anderer Verwendungszweck ausgeschlossen ist. Auch unter Berücksichtigung einer bezahlten Fortbildung durch das Land.
Da wünsche ich ja jetzt schon viel Erfolg.
Da sehe ich keine großen Schwierigkeiten.
Den Menschen werden natürlich (u.U. ortsferne) Stellen angeboten. Aber welcher Bau Ing hat Bock in der Arge zu arbeiten?
Und wenn ich als Land nachweislich keine ausreichenden Tätigkeiten für den BauIng mehr habe, dann bleibt ja nur die Möglichkeit solche Angebote zu machen.
Das es absolut keine Stellen gibt, dass ist natürlich bei einem solchen großen AG schwierig (nichts anderes übrigens auch bei anderen privatwirtschaftlichen AGs, die unterliegen da ja der gleichen Arbeitsgerichtsbarkeit
Nur das dort dann gesagt wird: Ich biete dir einen Job in London an oder 60T€ Abfindung, weil wir den Standort X verlagern).

Von daher die sogenannte Unkündbarkeit im öD ist ein Fabelwesen, welches Realer als in der pW scheint, weil der öD hier und da dann lieber die Menschen mitschleift, oder evtl. weil die Personaler sich nichts trauern/können.

HerrRossi70

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Moin Moin,

schlecht wenn man fest definierte Dienstorte in seinen Arbeitsverträgen stehen hat. Dort müsste erst eine außerordentliche Änderungskündigung erfolgen.
Ach, ich denke da nur an die Geschichte mit den Schulverwaltungsassistenten. Vielleicht kommt dann der Polizeiverwaltungsassistent.
Sinlange das Land auch nur einen Meter Straße, Brücke oder Radweg betreut, wird es m.E. sehr schwierig für betriebsbedingte Kündigungen. Anders sähe es aus, wenn die Länder diese Aufgaben in Gänze abgeben würden. Aber NRW hat ja sogar noch die Bundesstraßen behalten.
Aber wie immer, meine Meinung. Dann sitze ich die letzten Jahre als Polizeiverwaltungsassistent mit A12 die Zeit in Heimatnähe ab.........

MoinMoin

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schlecht wenn man fest definierte Dienstorte in seinen Arbeitsverträgen stehen hat. Dort müsste erst eine außerordentliche Änderungskündigung erfolgen.
Man lege zwei Dienststellen zusammen und bietet denjenigen dessen Diensstelle nicht mehr da ist eine Stelle in der neuen Dienststelle an.
Kein Problem, oder?
Oder meinst du dass die Leute die z.B. bei eine Finanzamtsfusion einen Job in einem Finanzamt in Ort A haben und dieses wird geschlossen,  ein Anrecht haben weiterhin in Ort A eine Arbeitsstelle vom Land zu bekommen, obwohl das Land dort keinerlei Arbeitsstellen mehr hat? Wohl kaum, die bekommen dann eine Arbeitsstelle am anderen Ort angeboten. Oder glaubst du, dass ein Gericht es dem Land verbieten kann, so eine Fusion durchzuführen?
Zitat
Sinlange das Land auch nur einen Meter Straße, Brücke oder Radweg betreut, wird es m.E. sehr schwierig für betriebsbedingte Kündigungen. Anders sähe es aus, wenn die Länder diese Aufgaben in Gänze abgeben würden. Aber NRW hat ja sogar noch die Bundesstraßen behalten.
Nun Personalschlüssel für X KM Strasse ist Y. Aufgrund der hier diskutierten Änderungen ändert sich  X und damit ist auch eine Reduktion gerichtsfest für Y darstellbar.
Dann müssen diese überschüssigen Menschen entsprechend mit anderer Arbeit versorgt werden, z.B. im Sozialamt. Alles kein Problem, man muss es nur sozial verträglich anbieten.

Zitat
Aber wie immer, meine Meinung. Dann sitze ich die letzten Jahre als Polizeiverwaltungsassistent mit A12 die Zeit in Heimatnähe ab.........
Beamte sind ein anderes Thema, die haben keine Arbeitsverträge. Ich rede von Tarifbeschäftigte.
Und falls du E12 meintest: Wenn der AG keine E12 Stelle mehr hat, dann kann er dir eine niedrigere Tätigkeit anbieten und auch entsprechend bezahlen (oder aber es halt übertariflich bei der E12 belassen, weil er den Konflikt scheut, halt eine andere Form der Abfindung)

alterschlingel

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man derartige Einsparungen vornehmen kann. Die Länderverwaltungen haben doch schon deutlich das Personal reduziert. Viel zum Ausbluten gibt es wohl nicht mehr !

Also meine und mir bekannte Einheiten sind abgespeckt bis zum "Gehtnichtmehr" und die Last ruht auf ganz wenigen Schultern. Irgendwer muss noch was umsetzen in dieser Republik. Ich glaube nicht an allzu große Einsparpotenziale.

Auch die DEGES wird zeigen müssen, was sie wirklich kann. Nur vergeben an Ing.büros bis zum Abwinken und ohne Kontrolle und (echte) Oberbauleitung hat sich bei uns nicht sonderlich bewehrt. Da hilft auch viel Geld nichts.

MoinMoin

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Naja ist halt wie in der IT etc.
Eigenes Know How brauchen wir nicht, die paar Beamten Juristen regeln das schon und die Millionen an Beraterkosten sind ja eh keine Personalkosten.

Gut das dieser falsche Gedanke langsam aufgedeckt wird. Aber ob und wo und wann da ein Kehrtwende kommt?

Bestimmt nicht vor 2042........

alterschlingel

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@MoinMoin:

Naja, das ist jetzt deutlich überspitzt. Juristen sind nicht in der Lage, Ingenieurbüros zu führen, da sie deren Arbeit inhaltlich nicht so beurteilen können, wie es Projektabwicklungen erfordern. Das ginge viel zu weit. Dann könnte man sich das Ingenieurstudium auch sparen. Ich gäbe der Republik 3 - 4 Jahre, dann wäre sie an die Wand gefahren von den Juristen. Allerdings wird das dann noch als Erfolg verkauft und das Verbrauchen von Abermillionen Euro Steuergeldern (die man mit vernünftigem Personal NICHT zusätzlich hätte aufwenden müssen) für unzureichend ausgeführte Ingenieurverträge würden als wahre Einsparungen verkauft werden  ;D

Ganz private Erfahrungen: Habe 3 Juristen in der engeren Bekanntschaft. Alle 3 sind unabhängig voneinander allwissend, erklären jedem - ob Ingenieur oder Lehrer - wie sein Beruf auszuführen ist, wissen zu jedem Thema etwas zu berichten und hören am liebsten sich selbst reden. das lasse ich jetzt mal so im Raume stehen  :o

Liebe Juristen, nehmt es mir bitte nicht krumm....   ;D

Anonym

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Ich habe gehört, dass in Hessen offiziell bestätigt wurde, dass die A-GmbH nicht 2021 ihren Betrieb aufnimmt [Achtung: Gerücht!].

Kann dazu jemand aus Hessen was sagen?