Autor Thema: Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt  (Read 98385 times)

Lady Wilmore

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60

In BW ist man ja auch mit E14 für den Sprung auf den ganz großen Häuptlingsposten bei der AGB geeignet.


Kannst Du das bitte erläutern?

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Nun gut, wir können spekulieren, wie wir wollen. Der Bund lässt sich vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeel Zeit mit einem Tarifvertrag. Ich weiß auch nicht, weshalb die Gewerkschaften sich darauf einlassen, den nächsten Verhandlungstermin (bei dem es auch wieder nur um kleine Teile des "TV IGA" geht) zig Wochen oder gar Monate später anzusetzen. Das dauert alles viel zu lange und ich meine, der Bund hat Absichten dahinter. Welche, weiß ich nicht.

Fakt ist gerade - wie ich bereits schrieb - dass der TV-L (TV-H hat noch nicht verhandelt, auch das dauert viel zu lange, liegt aber meist ähnlich dem Ergebnis aus TV-L) im Jahre 2020 mit dem TVöD annähernd gleichgezogen hat. Habs jetzt nicht für jede EG und Stufe geprüft, aber in meiner Gehaltsregion ist das so.

Und nun ? Muss mir der Bund gute Gründe nennen, weshalb ich wechseln sollte. Und nebenbei weiß ich nicht, ob das mit den Gestellungen bei fehlender Wechselbereitschaft sooooooooo toll klappt. Andersrum gesagt; Höchstleistungen sind nicht zu erwarten  ::)     …..da hab ich jetzt aber einen Satz gesagt, was ??!!  ;D

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
@alterschlingel

Mit der Gestellung ist das bei Angestellten auch so eine Sache. Es gibt durchaus Rechtsauffassungen, dass eine derartige Gestellung von Grunde her unter den Sachverhalt der Leiharbeit fällt. Bei Leiharbeitern ist es aber so, dass diese immer nur für einen eng begrenzten Zeitraum in einem Betrieb eingestellt werden dürfen- ganz bestimmt aber nicht für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten!

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Okay.... das wusste ich nicht. In den Arbeitsverträgen ist der Zeitraum bei einer Gestellung aber nicht begrenzt, soweit ich weiß.

Im Moment ist bei mir die Luft draußen, was die Autobahn GmbH betrifft. Ich habe jetzt wochenlang jeden Tag versucht, neue Informationen rund um das gesamte Thema herauszufinden über die Suchmaschine. Bin jetzt an einem Punkt, wo es völlig stockt. Und das ist jenes, was ich meine.
Wie kann das Ganze jetzt wochenlang stocken ??? Das ist mir unbegreiflich...…
Muss mich jetzt mal wieder mit anderen Dingen beschäftigen, etwas Abstand gewinnen.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Immerhin steht auf der Seite der AGB unter "Aktuelles", dass Ende 2018 bis Frühjahr 2019

 "Ergänzende Infoveranstaltungen für die Beschäftigten der Auftragsverwaltungen der Länder " 

durchgeführt werden sollen. Vielleicht erfahren wir da ja etwas Neues. Wenn das allerdings auch so lange dauert, wie die Einführung der geheimnisvollen AGB-App fürs Smartphone, dann werden diese Infoveranstaltungen wahrscheinlich erst im Herbst stattfinden. Ich denke, den an der Transformation beteiligten wird Tag für Tag klarer, was für eine Herkulesaufgabe die Politik ihnen da aufgehalst hat.

Fristenfuchs

  • Gast
Nur weil keine Infos nach außen dringen heißt das ja nicht zwangsläufig das es klemmt oder stockt.
Es gibt von der AGB bereits einiges an Stellenangeboten die durchaus für manche hier interessant sein könnten, wenn man denn bereit ist sich auch räumlich zu bewegen.
Mittlerweile habe ich begriffen das ich, wenn ich etwas neues erfahren möchte mich besser nicht auf unseren Personalrat verlasse sondern selber suche. Das finde ich etwas schwach, ist aber ein anderes Thema.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
@Fristenfuchs:

Die Stellenangebote habe ich auch gesehen. Waren vorwiegend für die Zentrale in Berlin, damit die GmbH erstmal für die bevorstehende Verwaltungsarbeit aufgestellt ist. PL o.Ä. habe ich nicht gesehen. Zum Gehalt wurde zum Teil eine sehr mäßige EG genannt. Und die Vergütung nach TV-L  :o
Aber Flexibilität ist so eine Sache. Ich habe 3 Kinder, die in der Schule sind, eine Frau, die beruflich nicht einfach den Ort komplett wechseln kann und ein Haus, dass abbezahlt werden will. Flexibilät bewegt sich dann in gewissen Grenzen.

Des Weiteren habe ich die zeitlichen Abstände der Tagungen kritisiert, nicht, dass zwischendurch nichts nach außen dringt.
« Last Edit: 07.03.2019 10:26 von alterschlingel »

Lady Wilmore

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Immerhin steht auf der Seite der AGB unter "Aktuelles", dass Ende 2018 bis Frühjahr 2019

 "Ergänzende Infoveranstaltungen für die Beschäftigten der Auftragsverwaltungen der Länder " 

durchgeführt werden sollen. ...

Bei der letzten Infoveranstaltung wurden die Leute durch ganz NRW gekarrt, mit teils zweieinhalbstündiger Anfahrt, um den Tagungsort zu erreichen.
Und die Aussage auf dem Podium war: da können wir Ihnen NIX zu sagen, da wissen wir NIX drüber, Da gibt es keine Regelung drüber. Im Wesentlichen wurde auf die Frage, was denn hier Neues zu den bereits schriftlich bekannten Newslettern berichtet werden soll, mit: "NIX" geantwortet.
Wenn ich Mitarbeiter vera.schen und für dumm verkaufen will, war das eigentlich der beste Start, den man sich vorstellen konnte.  ;)
Auch eine Zielsetzung :D
Deshalb erwarte ich, dass zur nächsten Veranstaltung pro Niederlassung ein Sprinter reichen wird.

Fristenfuchs

  • Gast
@Fristenfuchs:

Die Stellenangebote habe ich auch gesehen. Waren vorwiegend für die Zentrale in Berlin, damit die GmbH erstmal für die bevorstehende Verwaltungsarbeit aufgestellt ist. PL o.Ä. habe ich nicht gesehen. Zum Gehalt wurde zum Teil eine sehr mäßige EG genannt. Und die Vergütung nach TV-L  :o
Aber Flexibilität ist so eine Sache. Ich habe 3 Kinder, die in der Schule sind, eine Frau, die beruflich nicht einfach den Ort komplett wechseln kann und ein Haus, dass abbezahlt werden will. Flexibilät bewegt sich dann in gewissen Grenzen.

Des Weiteren habe ich die zeitlichen Abstände der Tagungen kritisiert, nicht, dass zwischendurch nichts nach außen dringt.
Ich habe bisher noch nichts von wegen TV-L gesehen. Warum auch? die AGB wird nicht nach TV-L bezahlen. Es steht nur dabei " In Anlehnung an den TVöD" Und weitere Angaben werden nicht gemacht.
Das es viele Gründe gibt warum Menschen ihren Wohnort nicht verlassen könne ist wohl jedem klar. Kinder sind ganz klar ein gutes Argument....

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
nein, in der Stelle des BÜ´s steht drin "Bezahlung EG 11 nach TV-L" und zwar auf der HP vom BMVI.

Fristenfuchs

  • Gast
Kannst du mal einen Link einfügen?
Ich find das nicht.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote

Und da der "Sachbearbeiter Bauüberwachung"

Ich sehe aber gerade, dass der Job zum "Lan­des­be­trieb Stra­ßen­we­sen Bran­den­burg" gehört, obwohl beim BMVI und der Autobahn GmbH ausgeschrieben... :-[


alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Vergiss es ! Da sind Kommunen, Länder etc.... alles mit drin.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
In der Stellenbeschreibung steht auch noch:

""Es wird darauf hingewiesen, dass „Die Autobahn GmbH des Bundes" ab dem 01.01.2021 das Aufgabengebiet in ihren Verantwortungsbereich übernehmen wird. Bewerber (m/w/d) werden gebeten, mit der Abgabe der Bewerbung ihre Wechselbereitschaft zu dieser neuen Gesellschaft zu erklären.""

Also kann man davon ausgehen, dass das die neue Linie bei noch bis 2021 vorgenommenen Neueinstellungen sein wird. In unserem Hause gibt es derzeit offenbar im Hinblick auf die AGB ein Verbot von Verbeamtungen für Mitarbeiter.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen- war mir im ersten Augenblick, als ich es las, gar nicht bewusst. Der Bewerber auf diese BÜ-Stelle soll also einen Blankoscheck unterschreiben, dass er später zu einem Arbeitgeber wechselt, über dessen Tarifvertrag noch überhaupt nichts bekannt ist- außer Lippenbekenntnisse.


Ich weiß nicht, ob ich als Bewerber auf eine solche Ingenieurstelle -und mithin gesuchte und umworbene Fachkraft- meinem Arbeitgeber in Spe einen solchen Vertrauensvorschuss gewähren würde.