Autor Thema: Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt  (Read 98532 times)

Anonym

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Hallo, wäre es möglich ein Unterforum zum o.g. Transformationsprozess einzurichten? Bei den Betroffenen handelt es sich um Angestellte und Beamte aus allen Bundesländern.


Schokobon

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Wenn wir schon dabei sind könnten wir auch ein Unterforum "Neueinrichtung Zeiterfassungssystem Bauamt West" und ein Unterforum "Kantinenplan" einrichten.  ::)

Anonym

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Also ich gehe mal davon aus, dass du nicht betroffen bist... Schön für dich, dass in deiner Position der Kantinenplan und die Zeiterfassung die größten Sorgen sind.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/029-scheuer-groesste-autobahnreform.html
Die beiden Stellen sind derzeit auf der Suche nach Mitarbeiten, was über freiwillige Übergange, Versetzungen und Gestellungen, etc. geschehen wird. Die betroffenen Angestellte werden vom öffentlichen Dienst in eine privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen übergehen und Beamte evtl. dorthin entsandt. Ich denke schon, dass dies ein Thema ist was schwer in eine der vorhandenen Kategorien passt. Aber das sollen die Admins entscheiden.

Lars73

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Um die Themen zu diskutieren braucht es aber doch kein Unterforum. Man kann doch einfach entsprechende Beiträge bei allgemeine Diskussion eröffnen. Wenn es denn tatsächlich viele Beiträge gibt sind die Administratoren sicher gerne bereit ein entsprechenden Bereich aufzumachen.

Florian-Geyer

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Hallo Anonym,

schön hier jemand ebenfalls Betroffenen zu finden. In welchem Bundesland bist du beschäftigt?
Interessiert mich schon seit langem ob in anderen Bundesländern die gleichen Lobpreisungen und Versprechungen wie bei uns in Bayern gemacht werden, und wie die allgemeine Stimmung ist.

Anonym

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Hi, ich arbeite in BaWü. Den Angestellten werden auch relativ viele Versprechungen gemacht, aber auch hier gibt es nur eine Absichtserklärung. Bei den Beamten hält man sich zurück. Ohne Tarifverträge, Personalschlüssel, etc. sind viele aber eher gegen einen Wechsel. Im m.D. und g.H. gibt es wohl noch ein paar Freiwillige, im h.D. aber kaum welche.

Florian-Geyer

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Servus,
danke für die Rückmeldung. Bzgl. der ganzen Ankündigungen bin ich aktuell ein wenig skeptisch nachdem die "Eckpunktevereinbarung/Verhandlungsgrundlage für die neu abzuschließenden Tarifverträge der IGA" veröffentlicht wurden. Aber was bleibt einen schon anderes übrig als sich noch bis Januar/Februar, wo der neue TV-IGA fertig verhandelt sein soll, zu gedulden und sich überraschen zu lassen ob es sich im Vorfeld nur um Lippenbekenntnisse gehandelt hat.  ::)

Letztlich spielt es für Angestellte der Autobahndirektionen in Bayern aber sowieso keine Rolle ob man zur IGA wechseln will oder nicht: als 100%ig Autobahnbeschäftige hat man sowieso KEINE Wahlmöglichkeit. Der einzige Unterschied: Wer zur IGA GmbH wechselt wird in Zukunft nach dem TV IGA entlohnt und verliert dadurch aber seine Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst, wer nicht wechselt bleibt zwar Beschäftigter des Freistaats Bayerns, wird allerdings zur IGA ausgeliehen (Personalgestellung) und weiterhin nach TV-L entlohnt.  :o

Für unsere Beamte wurde heute folgendes veröffentlicht:



Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
Wesentliche Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis zum Freistaat Bayern und dem Beamtenverhältnis zum Bund

1. Versetzungen
Beamtinnen und Beamte des Bundes können bundesweit, Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern nur bayernweit versetzt werden. Im Übrigen sind die Regelungen zu Versetzungen vergleichbar.

2. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern 40 Stunden (§ 2 Abs. 1 S. 1 AzV Bayern). Für Beamtinnen und Beamte des Bundes beträgt sie 41 Stunden, kann aber auf Antrag für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie aus familienpolitischen Gründen auf 40 Stunden reduziert werden (§ 3 Abs. 1 AzV Bund).

3. Probezeit
Die Regelprobezeit beträgt für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern zwei Jahre (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 LlBG), beim Bund mind. drei Jahre (§ 11 Abs. 1 S. 3 BBG i.V.m. § 28 BLV).
Die Mindestprobezeit beträgt für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern sechs Monate (Art. 36 Abs. 4 LlBG), beim Bund ein Jahr (§ 11 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 31 BLV).

4. Beförderungswartezeiten (sofern Planstellen verfügbar)
Während der Probezeit ist eine Beförderung in Bayern unzulässig (Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 LlBG). Nach Ablauf der Probezeit ist eine Beförderung in Bayern unzulässig vor Ablauf einer Erprobungszeit von drei Monaten auf einem höher bewerteten Dienstposten (Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LlBG).

Auf Bundesebene ist eine Beförderung unzulässig vor Ablauf eines Jahres nach der Einstellung in das Beamtenverhältnis (auf Probe bzw. Lebenszeit; § 22 Abs. 4 Nr. 1, 2 lit. a BBG).

Nach der letzten Beförderung ist eine Beförderung in Bayern unzulässig vor Ablauf einer Dienstzeit von zwei Jahren bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 9 + Z bzw. drei Jahren ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 (Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3a, b LlBG). Auf Bundesebene ist eine Beförderung unzulässig vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Beförderung (§ 22 Abs. 4 Nr. 2 b BBG).

5. Besoldung
Grundgehalt: In Bayern erhält eine Beamtin oder ein Beamter der BesGr. A 9 rd. 45.145 €1, der BesGr. A 11 rd. 55.570 €(Jeweils Jahresbrutto, Endstufe, verheiratet, keine Kinder; Stand: 10/2018) und der BesGr. A 15 rd. 82.160 €1. In den genannten Besoldungsgruppen befindet sich die Mehrzahl der von der Reform betroffenen Beamtinnen und Beamten.
Ein direkter Vergleich der Gehaltstabellen des Bundes und in Bayern ist nicht aussagekräftig. Nach der Föderalismusreform wurden die Besoldungstabellen unterschiedlich ausgestaltet:
- Einbau der Sonderzahlung (sog. „Weihnachtsgeld“) in die monatlichen Bezüge beim Bund (lässt bei einem direkten Tabellenvergleich das Grundgehalt beim Bund höher erscheinen),
- unterschiedliche Zeitpunkte und Höhe der Bezügeanpassungen,
- strukturelle Veränderungen (Streichung bzw. Anfügung von Grundgehaltsstufen) usw.
Aussagekräftig ist nur der Vergleich der Jahresbesoldung in den Anfangs- und Endstufen.
Bei Besoldungsverringerungen durch einen Wechsel in den Dienst des Bundes wäre eine Ausgleichszulage zu gewähren (§ 19b BBesG). Die Ausgleichszulage wird mit jeder Erhöhung des Grundgehaltes um ein Drittel abgeschmolzen.
Zusätzlich zahlt Bayern seinen Beschäftigten mit Wohn- und Dienstort im Verdichtungsraum München eine Ballungsraumzulage. Der Grundbetrag von 122,69 €/Monat wird bis BesGr. A 9 in allen Stufen, in höheren Besoldungs-gruppen bis max. A 12 nur in den Anfangsstufen gewährt. Der Kinderzuschlag von 32,72 €/Monat je Kind wird bis einschließlich BesGr. A 12 in allen Stufen sowie bis in die mittleren Stufen der BesGr. A 13 und A 14 gewährt.

6. Beihilfe
Das bayerische Beihilferecht regelt im Vergleich zum Beihilferecht des Bundes insbesondere Folgendes:

Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70% für alle Beihilfeberechtigten in Elternzeit (Art. 96 Abs. 3 BayBG; Bund: Bemessungssatz vor der Elternzeit).

Wegfall der Beihilfe für Ehegatten in Bayern erst ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 18.000 € (Bund: Gesamtbetrag der Einkünfte oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte von 17.000 €).

Beihilfefähig sind alle verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel im Sinn des AMG; es bestehen keine Einschränkungen vergleichbar dem Kassenrecht (z. B. keine Beschränkung auf Festbeträge, verschreibungspflichtige Präparate u.ä.).

Beihilfefähig sind aktuell Sehhilfen für Volljährige bei schwerer Sehbeeinträchtigung von mindestens 6 dpt. oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 dpt (ab 01.01.2019 erfolgt in Bayern die Aufhebung der einschränkenden Regelungen für Sehhilfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (= Erstattung grundsätzlich bei Sehschwäche).

Es ist je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt nur eine Eigenbeteiligung von 3 € zu entrichten; bei den sonstigen medizinischen Grundleistungen fällt keine Eigenbeteiligung an (Bund: 10 %, Mindestbetrag von 5 € und Höchstbetrag von 10 €; auch bei Hilfsmitteln, Geräten zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücken, Fahrten mit Ausnahme der Fahrtkosten für die An- und Abreise einschließlich Gepäckbeförderungskosten zur Rehabilitation, Familien- und Haushaltshilfe und Soziotherapie; darüber hinaus Eigenanteile bei vollstationären Krankenhausleistungen auch außerhalb des Bereichs der Wahlleistungen, stationären Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsmaßnahmen, sowie bei häuslicher Krankenpflege).

Eigenbehalte bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus:
- Chefarzt: 25 €/Tag: Abzug von der festgesetzten Beihilfe (Bund: kein Eigenbehalt)
- Zweibett-Zimmer: 7,50 €/Tag: Abzug von der festgesetzten Beihilfe (Bund: Minderung des Betrages, aus dem sich die Beihilfe errechnet um 14,50 €/Tag).

7. Versorgung
Bayern steht seit langem fest zum eigenständigen Alterssicherungssystem der Beamtenversorgung als ein wesentliches Element des Berufsbeamtentums. Eine Überführung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wird klar abgelehnt.
Im Übrigen bietet das bayerische Versorgungsrecht Beamten gegenüber dem Bundesrecht u. a. folgende Vorteile:

- Bayern hat die Mütterrente I (= Verdopplung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder) wirkungsgleich und systemkonform auf Beamte übertragen. Weder Bund noch andere Länder haben hier nachgezogen.

- Die Zurechnungszeit wurde vom 60. auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt und damit die finanzielle Absicherung bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit verbessert. Im Bund und in den anderen Ländern ist die Zurechnungszeit dagegen beim 60. Lebensjahr geblieben.

- Im Gegensatz zum Bund werden Studienzeiten in Bayern weiterhin im Umfang von bis zu drei Jahren als ruhegehaltfähig berücksichtigt. Im Bund nur noch im Umfang von bis zu 855 Tagen.

Anonym

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Hallo, auch dir danke für die Rückmeldung.
Von wem wurde dieser Vergleich für die Beamten den veröffentlicht?

Florian-Geyer

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Entworfen hat diesen Vergleich das Bayerische Finanzministerium und veröffentlicht wurde es in unserem Intranet der Bayerischen Staatsbauverwaltung, im "Infoportal für die Autobahndirektionen" welches für "Informationen über den Übergang zu einer Infrastrukturgesellschaft" angelegt wurde

Admin

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wir haben tatsächlich darüber nachgedacht, einzelnen Interessengruppen die Einrichtung interner Unterforen zu ermöglichen.
Allerdings: Eine Forderung nach einem Unterforum ist schnell gestellt. Aber für uns ist das jedes mal Handarbeit. Da muß der Aufwand also in einem erträglichen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Nur: wie kann man das vorher feststellen? - die Sinnhaftigkeit bewerten möchten wir eigentlich nicht.

Wenn jemand ein Unterforum "Kantinenplan der Justizvolzugsanstalt Stadelheim" möchte und sich dafür auch genug Nutzer finden, warum nicht?

Was ist "genug"? - ich würde sagen im Schnitt 10 Postings im Monat sollte passen

Pan Tau

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Ein derartiges Forum hielte auch ich für sinnvoll. Der Prozess der Transformation der einzelnen Landesbetriebe in die IGA wird sich ja noch bis 2021 hinziehen, und es werden eine Menge Fragen auftauchen.

Bei uns in NRW gab es insgesamt vier Informationsveranstaltungen, die ich als Dauerwerbesendungen wahrgenommen habe.

Die Wechselbereitschaft der älteren Kollegen, die sich bereits im TVÖD befinden, tendiert gegen Null- aber auch die meisten TV-L-Kollegen konnten bei diesen Informationsveranstaltungen nicht überzeugt werden.

Ich bin da sehr vorsichtig, denn ich habe als damaliger Mitarbeiter damals auch die Umstrukturierung der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung miterlebt. Auch dort wurde den Mitarbeitern damals versprochen, dass sich niemand Sorgen machen müsse. Alle Mitarbeiter würden weiterhin an ihrem Arbeitsort verbleiben. Am Ende traf das zwar für die meisten Mitarbeiter auch zu- aber es gab eben auch nicht wenige Mitarbeiter, die plötzlich weite Strecken zu einer anderen Dienstelle fahren mussten- stellenweise 100km!


Anonym

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Es wird sicher einige geben die sich freiwillig melden. Immerhin ist es ja auch möglich von Anfang an etwas neues mit aufzubauen. Aber die Angst, dass die Verschlechterungen oder ein Karrierestillstand eintritt ist bei vielen Beamten groß.
Die Veranstaltungen in BW waren keine Werbeveranstaltungen und es wurde auch klar gemacht, dass man die geforderte Anzahl an Mitarbeitern stellen muss. Das Stichwort Besitzstandswahrung lockt aber keinen zu einem neuen Arbeitgeber. Es muss für Beamte und Angestellte was rausspringen um den Übertritt mitzumachen und dabei motiviert zu bleiben.

Pan Tau

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@Anonym
Es kommt wahrscheinlich auch darauf an, was für einen Job man hat. Ingenieure und Techniker werden händeringend gesucht und die werden bei der IGA wahrscheinlich gebauchpinselt. Wenn es von der Ideologie so von statten geht, wie bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dann kann ich aus Erfahrung aber sagen, dass der Unterhaltungsdienst wahrscheinlich auf Dauer unerwünscht ist, und versucht werden wird, die Unterhaltungsaufgaben extern zu vergeben.

Mit dem Tarifvertrag stockt es aber offenbar ungemein- heute war in einem Bericht des Handelsblattes zu lesen, dass es da noch sehr viel Klärungsbedarf gebe, und man davon ausgeht, dass der Abschluss mindestens noch bis Mai dauern wird- eigentlich sollte das Ding laut vollmundiger Ankündigungen ja Ende des Jahres stehen ;-) Es bleibt spannend.....

Anonym

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Ja, zur Zeit ist etwas Stillstand.

Ich welchen Bundesländern gab es denn Interessenbekundungsverfahren?

Baden-Württemberg: Ja - ca. 13% Wechselbereit
Bayern: Ja - ca. 10% Wechselbereit

Wobei das noch nicht zum Stellenkegel passen soll....

Wie sieht es in den restlichen Bundesländern aus?


Pan Tau

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Diese Woche gab es bei uns eine Neujahrsansprache. Unser Regionalleiter hat offenbar einen tieferen Einblick in die Verhandlungen. Für Beamte der Führungsebene- ab A15 könnte es bei weiteren Karrierewünschen offenbar problematisch werden. Man möchte bei der IGA wohl vom Grunde her keine Beamten in der Führungsebene haben. Er ließ durchblicken, dass man sich- falls man dort als Hochkaräter noch befördert werden wolle, dann als Beamter beurlauben, und den "höherwertigen Job" als Angestellter ausüben müsse.