Autor Thema: Berufserfahrung und Einstufung  (Read 11122 times)

Nu

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Berufserfahrung und Einstufung
« am: 29.11.2018 15:38 »
Hallo,

Ich bin als Wissenschaftliche Mitarbeiter für mehr als 1 Jahr beschäftigt. Ich habe vorher in der Industrie für mehrere Jahren gearbeitet. Während meiner Einstellung würde es mir nicht bekannt dass die einschlägiger Berufserfahrung könnte für die Einstufung berücksichtigt werden. Der Lehrstuhl wusste es auch nicht. Besteht die Möglichkeit jetzt nach mehr als einem Jahr eine die Entgelt Stufe zu ändern. Diese Artikel hier [ https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34232-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI3591975.html ] sagt, dass es möglich ist. Und diese Artikel [ https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/stufenzuordnung-nach-dem-tv-l-und-die-beruecksichtigung-laenger-zurueckliegender-berufserfahrung-381858 ] sagt dass Arbeitserfahrung älter als sechs Monaten kann nicht berücksichtigt werden. Ich bin jetzt verwirrt und möchte genau wissen welche von den beiden richtig ist.

Vielen Dank im vVoraus,
Nu

Lars73

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #1 am: 29.11.2018 16:07 »
Wenn es einschlägige Berufserfahrung wäre dann ja. Was war denn die Tätigkeit in der Industrie. In der Regel dürfte es nur förderliche Berufserfahrung sein. Deren Anrechnung kann man nachträglich nicht mehr durchsetzen. (Die Anerkennung von nur förderlicher Berufserfahrung ist eine Kann-Vorschrift. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers ob er die Möglichkeit nutzt. Dabei ist eine Voraussetzung, dass es zum gewinnen von Beschäftigten nötig ist. offensichtlich bist Du ja auch ohne Anerkennung der Zeit gekommen. Es bleibt dann noch mit dem Arbeitgeber über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L zu verhandeln.

MoinMoin

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #2 am: 30.11.2018 09:02 »
Zusätzlich sei angemerkt, dass selbst wenn du eine einschlägige Berufserfahrung hattest, dir rückwirkend das mehr an Geld nur für die letzten 6 Monate ab Forderung nachgezahlt werden (§37)

fenekeli

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #3 am: 04.02.2019 14:11 »
Guten Tag,

ich hoffe, dass mir jemand den konkreten Paragraphen und Absätzen helfen kann, da ich die Rechtsvorschriften nicht durchblicke.

Ich bin als Assistentin in EG6-Stufe 1 (TV-L, kein Bund) eingestellt. Ich habe vorher durchgängig 5 Jahre Vollzeit bei unterschiedlichen Arbeitgebern in der privaten Wirtschaft gearbeitet. Vor Einstellung in den ÖD arbeitete ich 8 Monate in einer Zertifizierungsfirma und davor 15 Monate in anderen Unternehmen als Office Managerin. Diese Berufserfahrungen zusammen sind nach meiner Ansicht ziemlich einschlägig für meine aktuelle Tätigkeit als Assistentin. Auf meine interne Anfrage zur Überprüfung meiner Stufenzuordnung wurde behauptet, dass meine 8-monatige Berufserfahrung nicht einschlägig sei. Davor liegende Tätigkeiten (inklusive 15 monatige Tätigkeit) würden zur Bewertung nicht in Betracht gezogen.Begründung: Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann angerechnet werden, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt.

Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich? Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?
Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Lars73

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #4 am: 04.02.2019 14:45 »
"Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich?"

Ja. Nur einschlägige Berufserfahrung dessen Ende weniger als 6/12 Monate bei Einstellung zurückliegt wird anerkannt. Bei den Regelungen zur förderlichen Berufserfahrung gibt es dagegen keine starre Grenze.

Siehe Protokollerklärung zu § 16 (2) TV-L hinsichtlich der einschlägigen Berufserfahrung:
"3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissen-schaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."

"Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?"
Siehe oben

"Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?"
Wenn Du vor Vertragsabschluss entsprechend erfolgsreich verhandelst.

MoinMoin

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #5 am: 04.02.2019 14:54 »
Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann ein vorheriges Arbeitsverhältnis nur dann angerechnet werden, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt.
Die Aussage ist so nicht ganz korrekt.Sie können die vorherige Berufserfahrung nicht als  einschlägige anerkennen, sie müssen somit nicht diese Berufserfahrung berücksichtigen.  Sie könnten sie aber als förderliche Zeiten anerkennen, s.u.
Dazu sind sie aber nicht verpflichtet.

Zitat
Ist die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung bei den Entgeltgruppen unterschiedlich? Gelten bei der EG 2-7 andere Regelungen?
Nein. nur bei EG13 Wissenschaftlern meiner Meinung nach.

Zitat
Gibt es in meinem Fall eine Möglichkeit sofort in Stufe 2 eingegliedert zu werden?

Ja: Die Antwort ist §16 Abs 4:
Zitat
4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Hier liegt jedoch die Schwierigkeit die Deckung des Personalbedarfes zu begründen.

EDIT da war Lars schneller. :P

Asterix

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #6 am: 05.02.2019 15:08 »
Hallo,
obwohl ich hier alle Forumsbeiträge duchforstet habe, bin ich nicht ganz sicher was in meinem Fall machbar wäre: ich habe als externer Mitarbeiter über 8 Jahre Berufserfahrung genau an dem Arbeitsplatz gesammelt, wo ich nun als interner Mitarbeiter weitermachen könnte. Davor noch viele Jahre in einer anderen Firma, also förderliche Berufserfahrung.
Gemäß einer ersten Stellungnahme beabsichtigt die Personalabteilung mich in Stufe 3 einzustufen, in der E11 (da mit Studium). Die 8 Jahre sind aber als einschlägige Berufserfahrung zu werten, muss das wirklich nicht besser angerechnet werden? Schon allein damit wäre gemäß TV-L-Tabelle Stufe 4 sowie eine Anrechnung von 2 Jahren auf die Laufzeit dieser Stufe gerechtfertigt.
Dass es auf die Bereitschaft des Arbeitgebers ankommt habe ich hier erfahren, offenbar hat die Fachabteilung aber hier kaum Erfahrung mit Einstufungsmöglichkeiten, in der Regel entscheidet die Personalabteilung allein, weil es meistens um die klaren Fälle der Neueinstellungen von Berufsanfängern geht.
Eine IT-Fachkräftezulage sei vorstellbar, müsste irgendwo ausserhalb beantragt werden. Wird sie nur für einige Jahre bewilligt, muss dann neu beantragt werden?

MoinMoin

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Antw:Berufserfahrung und Einstufung
« Antwort #7 am: 05.02.2019 18:12 »
Die 8 Jahre sind aber als einschlägige Berufserfahrung zu werten, muss das wirklich nicht besser angerechnet werden?
Nein, muss nicht.  Kann aber. Und du kannst es ablehnen unter den Bedingungen dort anzufangen zu arbeiten.
Eine IT-Fachkräftezulage sei vorstellbar, müsste irgendwo ausserhalb beantragt werden. Wird sie nur für einige Jahre bewilligt, muss dann neu beantragt werden?
Die gibt es im TV-L nicht.
Übertarifliche Bezahlung ist denkbar, aber wozu, die könnten dir auch mehr an Stufen gewähren, das geht im TV-L (förderliche Zeiten)
« Last Edit: 05.02.2019 18:14 von MoinMoin »