Autor Thema: Welche Stufe nach Bewerbung auf neue höhere Stelle im Haus  (Read 7221 times)

Sonnenblume

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Hallo,
Ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin zur Zeit in der E7 Stufe 2 VKA und komme zum 1.1.19 in die Stufe 3. Nun habe ich mich erfolgreich auf eine andere Stelle im Haus beworben. Wann genau die Umsetzung ist steht noch nicht fest aber vermutlich Februar /März. Dann bin ich in der E9a. Meine Frage ist nun ob ich dann auch in die Stufe 3 komme oder doch nur in die 1 oder 2. Falls ich in die 3 komme bleibt dann der Beginn der Stufenlaufzeit der 1.1. oder beginnt die Stufe 3 dann nochmal neu mit dem Tag an dem die Umsetzung ist?
Vielen Dank und liebe Grüße

Skedee Wedee

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Seit dem 01.03.2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Dabei wird die in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe beibehalten. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet.

Sonnenblume

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Super! Vielen lieben Dank das hat mir sehr geholfen :-)

was_guckst_du

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...es ist immer wieder überraschend oder sogar erschreckend, wie wenig manche Kolleginnen/Kollegen im öD über die elementarsten und sie ganz persönlich betreffenden Dinge in formiert sind... :o
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

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...es ist immer wieder überraschend oder sogar erschreckend, wie wenig manche Kolleginnen/Kollegen im öD über die elementarsten und sie ganz persönlich betreffenden Dinge in formiert sind... :o

Das trifft doch auch auf die meisten Personalstellen zu: "Ab E9 beginnt der gehobene Dienst" etc ...

MoinMoin

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in formiert
Vielelicht weil sie sich nicht formartiert haben, oder nicht in Form sind.  :P

Aber ja, es ist schon schade, wie wenig die Menschen über Ihre REchte udn Pflichten wissen.

Gut das wir hier jetzt wieder das Forum haben, wo schnell so etwas nachgeholte werden kann.

Pschopn

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Das trifft doch auch auf die meisten Personalstellen zu: "Ab E9 beginnt der gehobene Dienst" etc ...

Das verwirrt mich jetzt... Im TVÖD fängt doch der gehobene Dienst ab E9b an, oder etwa nicht?

Hain

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Das trifft doch auch auf die meisten Personalstellen zu: "Ab E9 beginnt der gehobene Dienst" etc ...

Das verwirrt mich jetzt... Im TVÖD fängt doch der gehobene Dienst ab E9b an, oder etwa nicht?
Im TVöD gibt es keinen gehobenen Dienst!

Dienstbeflissen

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Ich habe heute Morgen im Hubsteiger geholfen die Tanne zu schmücken. Dabei habe ich natürlich gehobenen Dienst geleistet.


Mіau!

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Ich habe heute Morgen im Hubsteiger geholfen die Tanne zu schmücken. Dabei habe ich natürlich gehobenen Dienst geleistet.

Es könnte auch je nach Tannengröße höherer Dienst gewesen sein. Das kann aber nur jemand beurteilen, der bereits länger in selbigem tätig ist.

Dienstbeflissen

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Ich habe heute Morgen im Hubsteiger geholfen die Tanne zu schmücken. Dabei habe ich natürlich gehobenen Dienst geleistet.

Es könnte auch je nach Tannengröße höherer Dienst gewesen sein. Das kann aber nur jemand beurteilen, der bereits länger in selbigem tätig ist.

Bei uns (HH) gilt die Regelung: ≥ 5m ü.NN = gehobener Dienst; ≥ 10m ü.NN = höherer Dienst.

Die Tannenkrone war genau auf 7,39 ü.NN. Insofern ist die Zurodnung zum g. D. nicht zu beanstanden.



Lars73

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Ich warne allerdings vor Übernahme der Regelung in Bundesländern die höher als Hamburg liegen. Da greift der höhere Dienst sonst ggf. schon wenn man den Weihnachtsschmuck zurück in den Keller bringt der 10 m über NN liegt. ;-)

Mіau!

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Derartige Gebiete als Bundesländer anzuerkennen ist aber ein mutiger Schritt.

Miau!

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NHN!