Autor Thema: VBL Steuerklasse1  (Read 6893 times)

Netto

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VBL Steuerklasse1
« am: 30.11.2018 15:15 »
Ich habe gegen die Startgutschrift vom August 2018  Widerspruch eingelegt. Meine Forderung war es, das neues System auf Dienstbeginn zurückzurechnen. In meinem Fall wären es dann 66,55 anstatt 32,89 Punkte. Außerdem beanstandete ich die steuerliche Behandlung meiner Rente, durch Steuerklasse 1 hatte ich eine höhere Nettobelastung, so dass die pauschale Anrechnung des Ertragsanteiles, eine steuerliche Benachteiligung darstellt.
 VBL verwies auf eine Klage vor dem Schiedsgericht oder Amts-/Landgericht.
Gibt es noch andere die Widerspruch eingelegt haben?
Was ist der sinnvollste Weg?

Kamikatze

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #1 am: 03.12.2018 15:51 »
Ich habe meine (Neu-)Berechnung noch gar nicht bekommen, werde aber das Ganze auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen, gehöre nämlich zu den "Benachteiligten" (mit 20 bereits im ÖD, zum Zeitpunkt der Systemumstellung rentenfern, am 31.12.2001 nicht verheiratet (erst 6 Wochen später).

BAT

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #2 am: 03.12.2018 17:27 »

Was ist der sinnvollste Weg?

Es so hinzunehmen, sonst haben wir 2035 noch keine Rechtssicherheit wegen der Startgutschrift:-)

Kamikatze

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #3 am: 04.12.2018 08:16 »

Was ist der sinnvollste Weg?

Es so hinzunehmen, sonst haben wir 2035 noch keine Rechtssicherheit wegen der Startgutschrift:-)

Na und, wäre das so schlimm? Solange die Zusatzrente auch ohne Rechtssicherheit bzgl. der Startgutschrift gezahlt wird, macht das doch für die Rentenbezieher keinen Unterschied, ob es noch Leute gibt, die klagen oder nicht. Darum kommt "hinnehmen" für mich nicht in Frage (obwohl ich selber (noch) nicht geklagt habe, aber sobald ich meinen Bescheid habe, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen).

TV-Ler

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #4 am: 04.12.2018 12:49 »
Ich habe meine (Neu-)Berechnung noch gar nicht bekommen ...
Dann die VBL unter Fristsetzung auffordern, dir die Neuberechnung zukommen zu lassen.
Sonst passiert nichts ...

BAT

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #5 am: 05.12.2018 10:19 »
Ich habe auch nichts bekommen. Wohl den Versicherungsnachweis für 2017, aber noch keine Neuberechnung der Startwerte. Bin seit 1991 ununterbrochen im BAT bzw. TVÖD.

Müssen die Neuberechnungen schon raus sein?

TV-Ler

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #6 am: 05.12.2018 13:00 »
Müssen die Neuberechnungen schon raus sein?
Ja, die sind raus.

MoinMoin

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #7 am: 05.12.2018 13:05 »
Hätte ich auch eine bekommen müssen? Bin seit '95 mit pW-Unterbrechungen im BAT/TV-x

TV-Ler

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #8 am: 05.12.2018 13:07 »
Hätte ich auch eine bekommen müssen? Bin seit '95 mit pW-Unterbrechungen im BAT/TV-x
Soweit ich das bislang mitbekommen habe, verschickt die VBL nur dann Neuberechnungen, wenn sich daraus eine höhere Startgutschrift als bisher ergibt.

momo07

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #9 am: 25.12.2018 17:37 »
TV-Ler hat recht. Hat man z.B. damsl die erste Neuregelung zum 30.05.2011 nicht beanstandet und bekommt zudem auch keinen Zuschlag nach der 2. Neuordnung vom 08.06.2017, so verteilt die VBL auch keine Information. Die VBL hat bereits im Herbst die Erhöhungsmitteilungen oder Statusmitteilungen an die Versicherten versandt

Für welchen Personenkreis gibt es überhaupt einen Zuschlag:

Notwendige Voraussetzung:            Alter bei Eintritt in die ZVK muss größer sein als 65 - 44,4444 = 20,56 Jahre

Wenn das erfüllt ist bekommen aber nur diejenigen einen Zuschlag, deren Startgutschrift durch die Voll-Leistung x pers. Versorgungssatz (d.h. BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2) bestimmt wurde und nicht durch die Mindestrente nach Beiträgen (BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 4) oder die Mindeststartgutschrift nach § 9 Abs. 3 ATV.

Bei am 31.12.2001 ALLEINSTEHENDEN, deren gvE damals unter 4.000 EUR lag, wird die Startgutschrift durch die Mindestrente oder die Mindeststartgutschrift dominiert und eben nicht durch  die Voll-Leistung x pers. Versorgungssatz, auch wenn der p.a. Anteilssatz von 2,25 % p.a. ggf auf 2,5 % p.a. erhöht wurde.

Literatur:

http://www.startgutschriften-arge.de/6/Studie_FDB_ZOED_2017.pdf
http://www.startgutschriften-arge.de/11/RV_2017-06_Fischer.pdf
http://www.startgutschriften-arge.de/11/Wagner_Fischer_NZS_2015_641.pdf

« Last Edit: 25.12.2018 17:39 von momo07 »

Netto

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #10 am: 26.12.2018 11:35 »
Reicht mein Widerspruch, oder muss ich klagen, um auch zu profitieren, falls die fiktive Punkterente über die gesamte ZVK doch noch kommt.
Meine Startgutschrift ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 berechnet, 131,54€ für 18,4 Jahre. Ist nicht das was ich mir unter einer beamtenähnlichen Versorgung vorgestellt habe. Wahrscheinlich bin ich zu gierig.


momo07

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #11 am: 26.12.2018 13:32 »
Reicht mein Widerspruch, oder muss ich klagen, um auch zu profitieren, falls die fiktive Punkterente über die gesamte ZVK doch noch kommt.
Meine Startgutschrift ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 berechnet, 131,54€ für 18,4 Jahre. Ist nicht das, was ich mir unter einer beamtenähnlichen Versorgung vorgestellt habe. Wahrscheinlich bin ich zu gierig.

Ihre Startgutschrift wurde leider bestimmt nur durch die Mindestrente nach Betriebsrentengesetz (§ 18 Abs. 2 Nr. 4) und eben nicht durch den Formelbetrag (VL x pVS) gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrAVG. Leider gibt es deswegen keinen Zuschlag gemäß der 2. Neuordnung vom 09.03.2017.

Eine fiktive "fiktive Punkterente über die gesamte ZVK Versicherungszeit" wird es wohl kaum geben. Das haben die Tarifparteien angedeutet.

Beanstanden (Widerspruch einlegen) reicht völlig.  Und daraufhin zu klagen erscheint wohl eher sinnlos.

Denn: Gerichte werden bei einer Klage nun dann positiv eingreifen für die Versicherten, wenn sie erneut einen Gleichheitsverstoß im Sinne des Grundgesetzes (GG) erkennen können. Wünsche und Vorstellungen der Versicherten spielen bei Gericht keine Rolle. Die Gerichte verweisen häufig auf die Entscheidungsprärogative (Entscheidungsfreiheit) der Tarifparteien (Tarifautonomie nach GG), halten sich also aus dem Tarifhandeln der Tarifpartner heraus und greifen nur bei schwerwiegenden Verfassungsverstößen ein.

Kamikatze

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Antw:VBL Steuerklasse1
« Antwort #12 am: 02.01.2019 14:19 »
Ich habe auch nichts bekommen. Wohl den Versicherungsnachweis für 2017,

Ich habe bis jetzt noch nicht mal den bekommen. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass dieser aktuell nicht erstellt werden koennte, "da dringende programmtechnische Vorarbeiten durchgeführt werden müssen." Das war vor 3 Wochen.