Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung

(1/4) > >>

Pseudonym:
Hallo,

folgender Sachverhalt: Kollege ist eingruppiert in E9, aktuell Stufe 3, Vorweggewährung nach §16(5) von einer Stufe. Bemessunggrundlage fürs Weihnachtsgeld lt. Abrechnung Stufe 3, ohne auf die Vorweggewährung einzugehen.

Lt. §20(3) TV-L bleiben  Leistungszulagen,  sowie Leistungs- und  Erfolgsprämien unberücksichtigt. Ist 16(5) hier eine Leistungszulage und somit unbeachtlich oder wurde die Berechung falsch durchgeführt?

Isie:
Wurde die Vorweggewährung auch schon im Bemessungszeitraum gezahlt? Falls ja, einfach bei der Bezügestelle nachfragen, warum sie nicht berücksichtigt wurde.

Pseudonym:
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.

JC83:

--- Zitat von: Pseudonym am 30.11.2018 20:38 ---Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.

--- End quote ---

Dann liegt ein Fehler vor. Die Vorweggewährung zählt entsprechend mit.

Pseudonym:
Dachte ich es mir doch - danke. Dann darf der Kollege mal reklamieren.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version