Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
Pseudonym:
Hallo,
folgender Sachverhalt: Kollege ist eingruppiert in E9, aktuell Stufe 3, Vorweggewährung nach §16(5) von einer Stufe. Bemessunggrundlage fürs Weihnachtsgeld lt. Abrechnung Stufe 3, ohne auf die Vorweggewährung einzugehen.
Lt. §20(3) TV-L bleiben Leistungszulagen, sowie Leistungs- und Erfolgsprämien unberücksichtigt. Ist 16(5) hier eine Leistungszulage und somit unbeachtlich oder wurde die Berechung falsch durchgeführt?
Isie:
Wurde die Vorweggewährung auch schon im Bemessungszeitraum gezahlt? Falls ja, einfach bei der Bezügestelle nachfragen, warum sie nicht berücksichtigt wurde.
Pseudonym:
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.
JC83:
--- Zitat von: Pseudonym am 30.11.2018 20:38 ---Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.
--- End quote ---
Dann liegt ein Fehler vor. Die Vorweggewährung zählt entsprechend mit.
Pseudonym:
Dachte ich es mir doch - danke. Dann darf der Kollege mal reklamieren.
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