Autor Thema: Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung  (Read 7147 times)

MoinMoin

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #15 am: 13.12.2018 15:38 »
Soweit mir bekannt wäre es möglich gewesen meinen Urlaub aus dem vorherigen AV mit in den neuen zu nehmen, da beide TVL. (was ich leider erst im Nachhinein erfahren habe)
Das wäre aber eine freiwillige Leistung des AGs gewesen.  (oder steht das irgendwo im TV-L?)

Das wurde bei mir auch schon gemacht, bei einem Wechsel von einem AV zum anderen, ohne das die die gleichen Tarifverträge hatte.

Spid

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #16 am: 13.12.2018 15:43 »
Nein, eine solche tarifliche Regelung existiert nicht.

Dude23

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #17 am: 13.12.2018 16:26 »
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.

Hallo Dude23,
du weißt doch aber nicht, was ich bereits getan habe? Das ist eine Unterstellung deinerseits.

Meine Nachfrage kam dadurch zu stande, dass ich bei meinem neuen AG den alten Urlaub vom alten AG (beide TVL!!) hätte mitnehmen können. Und diese Frage wollte ich  - übertragen auf die Jahressondrezahlung - beantwortet haben.

Es wäre doch höflich gewesen, einfach wie Lars23 zu antworten. Oder zu sagen, schade, dass geht nicht und da kannst du leider auch keinen formlosen Antrag stellen o.ä., ggf. hätte man auch antworten können, dass dies im Ermessen des neuen AG liegt. Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung...

Nettiquette und so, man muss doch nicht immer gleich jemanden "Dummheit, Faulheit" in seinen Aussagen suggerieren.

Danke!

Ich wollte dir weder Faulheit, noch Dummheit unterstellen. Tut mir leid, falls du es so verstanden hast.

Wenn du aber eine Frage wegen einer Jahressonderzahlung hast, dir daraufhin geantwortet wird, dass dies im TV-L nachlesbar ist und du fragst "wo genau" - dann kann man im Hinblick darauf, dass der § 20 "Jahressonderzahlung" heißt, schon vermuten dürfen, dass du im TV-L nicht danach gesucht hast. Sonst wärst du ja binnen weniger Sekunden darauf gestoßen. Stattdessen erwartest du offenbar, dass das jemand anderes für dich erledigt. Das ist weder faul noch dumm, sondern einfach eine - in meinen Augen - falsche Erwartungshaltung. Über den Ton brauchen wir allerdings nicht sprechen, da bin ich ganz bei dir. Und ich glaube fast nach deinem zitierten Beitrag, dass es dir hauptsächlich darum ging.


Wastelandwarrior

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #18 am: 14.12.2018 11:48 »
jaja... aber der Satz mit: "schreib es in dein Tagebuch!" war gut. :-)

Beide haben recht, aber so sind die Leute; wer das nicht aushält, sollte nicht ständig in ein Forum schauen. Die meinen es nicht böse.