Autor Thema: ALG2 Antrag  (Read 12796 times)

was_guckst_du

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #15 am: 23.01.2019 08:40 »

Wenn es allerdings nur ein Schlafzimmer gibt, dann liegt es natürlich auf der Hand.  :-*
...denn da kommt es zum Austausch von Bedürfnissen....also Bedarfsgemeinschaft ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen