Schönen guten Tag zusammen,
arbeitet hier zufällig jemand bei einem kommunalen Arbeitgeber mit eigenem Jugendamt und kennt sich mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge aus?
Die Frage ist, in welchen Fällen (Bei welchen Tätigkeiten konkret?) diese zwingend vorliegen muss. Hintergrund ist, dass diese nach einem Studium 'Bachelor of Social Work' in den Niederlanden nicht automatisch gegeben ist und nur über ein kostenpflichtiges Antragsverfahren bei der Bezirksregierung - ggf. mit Auflagen, Module nachzuholen - erlangt werden kann, dies aber ja vielleicht nicht für jede Tätigkeit (Ambulante Hilfen z.B.) erforderlich ist. Ich suche nach einem entsprechenden Ansatzpunkt, um dies nachvollziehen zu können.
Bei der Bezirksregierung heißt es nur:
"Berufe im Bereich der Sozialen Arbeit gehören in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Ihre Ausübung ist in der Regel nur nach einer staatlichen Anerkennung, einer Art „Gütesiegel“, für dessen Erhalt unter anderem die berufspraktische Eignung nachzuweisen ist, erlaubt."
Vielen Dank für Antworten vorab.