Guten Abend,
ich versuche derzeit Argumente und Rechtsprechung zu sammeln, welche eine Höhergruppierung untermauern.
Folgende Situation:
- Beschäftigung seit 3 Jahren bei einem Landkreis
- Damalige Einstellung als „Hauptsachbearbeiter“, 3 Mitarbeiter.
- Vorgesetzter war der Referatsleiter, welcher gleichzeitig das Amt des stellv. Landrat als Wahlbeamter ausübte
- Der stellv. Landrat gab die Referatsleitung ab und ich übernahm nach 10 Monaten. Es erfolgte eine Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung zum „Referatsleiter + Hauptsachbearbeiter“ mit 20% Führung und Leitung.
- Ab 01.01.2019 soll die Bezeichnung nur noch „Referatsleiter“ lauten, weiterhin ohne Anpassung der Dienstordnung
- Mittlerweile habe ich 5 Mitarbeiter, einen deutlich gestiegenen Haushalt für welchen ich verantwortlich bin und als Vorgesetzten nur den Landrat bzw. seinen Stellvertreter
- Angeblich erfolgte immer eine Überprüfung der Eingruppierung, jedoch immer mit dem Ergebnis, dass weiterhin eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 erfolgt. Ein Protokoll o. ä. konnte mir nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bezeichnung „Referatsleiter“ findet sich in unserer Dienstordnung nicht wieder, eine Gleichstellung mit einem Amtsleiter ist anscheinend nicht gewollt
- Fazit: gestiegene Verantwortung, gestiegene Mitarbeiterzahl, gestiegenes Haushaltsvolumen, gleiche Vergütung
Ein Universitätsdiplom und eine zusätzliche Qualifikation für den höheren Dienst sind vorhanden. Dementsprechend habe ich auch den Anspruch für eine derartige Eingruppierung. In den nächsten Wochen habe ich Gespräche mit meinen Vorgesetzten, dem Personalamt und dem Personalrat. Dort werde ich einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen.
Fragen:
- Wie schätzt Ihr diese Situation ein?
- Habt Ihr nützliche Hinweise oder eventuell Rechtsprechung diesbezüglich?
- Inwieweit sind Ausbildung (Universitätsabschluss, höherer Dienst etc.) und erworbene Qualifikationen/Weiterbildungen zu berücksichtigen?
- Habt Ihr Erfahrungen, was eine rechtliche Beratung als Vorbereitung einer Eingruppierungsfeststellungsklage kostet?
- Gibt es ein Ermessen bei der Bewertung von Stellen (laut Personalamt nein)?
Danke!
Euer Theodor_LK