Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vorzeitige Beendigung der Probezeit bei guten Leistungen?

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Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2018 15:28 ---Um welche Stufe geht es?

--- End quote ---

Von Stufe 2 auf 3 oder sogar die 4 (eher unwahrscheinlich gehe ich mal davon aus)

Iunius:
§ 17Allgemeine Regelungen zu den Stufen
(1)   Die Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe vom Beginn
des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird.
(2) 1 Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen,
kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


Hm also eigentlich geht das erst NACH dem erreichen der Stufe 3, wenn es keine davon abweichende Regelung gibt. Allerdings sind mir zwei Fälle bekannt in denen das Regierungspräsidium Stuttgart eben um Mitarbeiter zu halten diese nach der Probezeit in die jeweilige Endstufe eingruppiert hat, in den beiden Fällen also:
E7 Stufe 5 und
E9 Stufe 5

Stellt sich die Frage nach welchen Regelungen hier vorgegangen wurde, vielleicht die Anerkennung früherer Tätigkeiten.

Spid:
Eines Besserstellung des AN gegenüber den tariflichen Regelungen ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden.

Iunius:
So ist es, im TV-L finden diese "Sich" nicht, lediglich der AG kann Mitarbeiter besser stellen - wenn er autonom entscheiden kann.

TV-Ler:

--- Zitat von: Iunius am 01.12.2018 16:06 ---... in die jeweilige Endstufe eingruppiert hat, in den beiden Fällen also:
E7 Stufe 5 und
E9 Stufe 5

--- End quote ---
In der EG7 ist die Stufe 5 nicht Endstufe und in der EG9 nur in den Fällen mit besonderer Stufenlaufzeit.

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