Autor Thema: Verbeamtung von Tarifbeschäftigten  (Read 36078 times)

Tyler-Durden

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Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« am: 01.12.2018 15:22 »
Hallo Forum-Gemeinde,

bei uns in der Behörde werden in Kürze Tarifbeschäftigte verbeamtet. Es handelt sich um BUND und die Verbeamtungen werden im mD, im gD und im hD stattfinden.

Hat jemand hier Erfahrung damit und stieg eventuell auch erst im Laufe seines Tarifbeschäftigten-Daseins ins Beamtentum ein?

Wie seht ihr das? Welche Vor- und Nachteile hat es?
Rechnet sich das? vor allem für niedrige Laufbahnen....mD,?

Danke

Tyler-Durden

Elur

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #1 am: 02.12.2018 01:21 »
Hallo,
in unserer Behörde wurde vor einigen Jahren auch plötzlich die Verbeamtungsmöglichkeit angeboten. Ich hatte dies angenommen (damals noch im mittleren Dienst). War damals bereits Ende 30 und war schon ca. 20 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Der zunächst naheliegendste Vorteil war für mich, dass ich aufgrund meiner 3 Kinder (damals alle unter 18) ein wesentlich höheres Gehalt bekam, obwohl man im Eingangsamt verbeamtet wird.

Der zunächst naheliegenste Nachteil war die höhere Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und die private Krankenversicherung, die mit Ende 30 ziemlich teuer war.

Ich hab es trotzdem gewagt und hatte im Laufe der Jahre noch einige weitere Vorteile, die ich als Angestellte nicht gehabt hätte, aber auch einige Nachteile.

Kurz nach meiner Verbeamtung bewarb ich mich auf einen anderen Dienstposten, der für Tarifbeschäftigte nach E9a bewertet war und für Beamte nach A9g/A10. Dennoch wurde ich einige Jahre weiterhin nach A6 besoldet, obwohl die Tarifbeschäftigten nach E9a vergütet wurden.

Ich bin dann aber ziemlich schnell durchbefördert worden und landete nach ca. 6 Jahren in A8.

Hab dann den Aufstieg gemacht und wurde dann stufengleich nach A9g besoldet. Während die Tarifbeschäftigten, die den Aufstieg gemacht hatten, bei A9g Stufe 1 oder 2 anfingen mussten, ich dagegen habe direkt die Stufe 8 bekommen.

Weiterer Vorteil war für mich, dass ich je nach Bedarf die Arbeitszeit aufstocken konnte und das sogar ziemlich flexibel, manchmal nur monatsweise. Als Angestellte hatte ich einen Vertrag über 50 % der Wochenarbeitszeit.

Rückblickend würde ich immer wieder die Verbeamtung wählen, wobei ich die private Krankenversicherung immer noch als gravierenden Nachteil ansehe. Dieses nervige Vorstrecken, nicht alles bezahlt bekommen, immer mit den Ärzten diskutieren, weil sie unnötig behandeln oder mir Sachen auf die Rechnung hauen, die nicht gemacht wurden etc. Da wünschte ich mir wieder die Versichertenkarte. Vorteile durch die PKV habe ich keine! Muss auch  4 - 5 Monate auf einen Facharzttermin warten.


Tyler-Durden

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #2 am: 02.12.2018 14:23 »
Hallo Elur,

danke für die Infos und deine persönliche Sicht der Dinge.

Tyler-Durden

sLaughTer

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #3 am: 02.12.2018 16:18 »
Ich hätte auch noch eine Frage, die zur Überschrift passt:

Braucht man zwingend eine Planstelle um verbeamtet werden zu können, oder kann man die Stelle einer Tarifbeschäftigten auch in eine Beamtenstelle umwandeln?

Wenn ja, wie funktioniert das?

Casiopeia1981

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #4 am: 02.12.2018 16:36 »
Hi,

bzgl. der Planstellenfrage:

Bundesunmittelbare Verwaltung? Also ist deine Behörde im Bundeshaushalt?

Grundsätzlich gilt: Planstelle wird benötigt.

Um die Frage aber richtig beantworten zu können, müssen mehr Infos her.

sLaughTer

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #5 am: 02.12.2018 17:00 »
Ja, ist im Bundeshaushalt.

Casiopeia1981

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #6 am: 02.12.2018 17:20 »
Umwandlung einer Stelle in eine Planstelle ist möglich. In einer Anlage zum  Haushaltsufstellungs- oder Bewirtschaftungsrundschreiben war der Verbeamtungsfall als ein Beispiel aufgeführt.

Die Frage ist nur, ob die Dienststelle, wenn nachgeordneter Bereich, einen Antrag beim zuständigen Ressort stellen würde.

Versuch macht klug.

Haushaltsgesetz 2018:

§ 19
Umwandlung von Planstellen und Stellen
Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.


Lars73

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #7 am: 03.12.2018 08:29 »
Schau doch zuerst mal in den Stellenplan ob die Planstellen überhaupt alle für Beamte verwendet werden. Bei uns gibt es meist noch Spielräume für Verbeamtungen. Man muss halt bei der Stellenbewirtschaftung aufpassen, dass man noch zu Lange Tarifbeschäftigte auf Planstellen führt.


Casiopeia1981

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #8 am: 03.12.2018 14:57 »
Wie soll er das machen, wenn er nicht den Personalhaushalt bewirtschaftet? Einfacher Tip: Antrag auf Verbeamtung stellen oder um ein Berstubgsgespräch mit der Personalstelle bitten.

Dann kann man immer noch weiter sehen.

Laemat

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #9 am: 14.12.2018 14:17 »
Es gibt da noch ein paar andere Nachteile, das Dienst- und Treueverhältnís zum Beispiel.

Gibt es nur eine Behörde oder gibt es Außenstellen bundesweit?


BundesBALL

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #10 am: 16.12.2018 01:40 »
Es gibt da noch ein paar andere Nachteile, das Dienst- und Treueverhältnís zum Beispiel.

Gibt es nur eine Behörde oder gibt es Außenstellen bundesweit?

am Ende wird es ca. 30-40 Standorte bei dieser Behörde im Geschäftsbereich des BMIH geben.

Einen OSP gibt es derzeit nicht, das liegt am vielfachen Wechsel der Präsidentschaft in den vergangenen 3 Jahren und den externen Beratern, die das Berufsbeamtentum dort am liebsten aus dem Torhaus gekehrt hätten.

BMIOberbehörde

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Antw:Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
« Antwort #11 am: 16.12.2018 15:40 »
Also bei uns gab es genau das Selbe auch.
Ausschreibung an alle zur Verbeamtung.
Ob es sich lohnt, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab.