Hallo Leute,
meine Frau wurde in 2/2015 auf E5/1 eingestellt. Im Feb 2016 wurde sie dann E5/2 und kurz danach E6/2.
Januar 2018 ist sie dann auf eine E8 Stelle gewechselt.
Sie sitzt auf einer Vollzeitstelle, hat die Studen aber wegen einem berufbegleitenden Studium reduziert auf 30 Wochenstunden.
Anlässlich der Jahres-Einmalzahlung ist mir bei ihrer Abrechnung aufgefallen, dass sie immer noch in der E8/2 ist.
Hätte sie nicht schon zum 01.02.2018 in die 3 aufsteigen müssen?
Gibt es Sonderregelungen, die den Aufstieg wegen Teilzeit oder Höhergruppierung verzögern?
Überall im Internet heißt es dazu nur: TV-L, nach einem Jahr in die 2, nach 2 Jahren in die 3 usw.
Bevor wir morgen beim Landesamt für Besoldung die Türen eintreten, hätte ich gerne gewusst ob wir uns vielleicht irren.
Danke,
Jupiter